Schuldnerverzug im BGB: Wenn der Schuldner nicht zahlt

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 5. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nicht immer ist eine Mahnung nötig, damit es zum Schuldnerverzug kommt.
Nicht immer ist eine Mahnung nötig, damit es zum Schuldnerverzug kommt.

Zahlt ein Kunde seine offene Rechnung nicht, ist das für das betroffene Unternehmen mehr als nur ärgerlich. Es entstehen für den Gläubiger häufig zusätzliche Kosten, etwa für das Durchführen des Mahnverfahrens. Außerdem führen ausbleibende Zahlungen zu einem Liquiditätsverlust oder ausbleibenden Zinsen.

Aus diesem Grund spielt das Forderungsmanagement oftmals eine wichtige Rolle für Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist häufig vom Schuldnerverzug zu hören. Was es damit auf sich hat, erläutern wir in diesem Ratgeber.

Schuldnerverzug kurz zusammengefasst

Wann liegt ein Schuldnerverzug vor?

Ein Schuldner ist in Verzug, wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden: Die Leistung, also in der Regel die Zahlung, muss fällig sein. Es muss sich außerdem um einen durchsetzbaren Anspruch handeln. Zusätzlich hat der Schuldner nicht gezahlt, obwohl er eine Mahnung erhalten hat. Mehr zu den Voraussetzungen können Sie hier nachlesen.

Was passiert bei Schuldnerverzug?

Kommt es zum Schuldnerverzug, kann der Schuldner dazu verpflichtet werden, Schadensersatz zu leisten. Bei einer Geldschuld werden Verzugszinsen fällig. Weitere Informationen finden Sie an dieser Stelle.

Wie tritt der Schuldnerverzug ein?

In der Regel tritt der Verzug nach einer Mahnung ein, wenn der Schuldner weiterhin nicht an den Gläubiger zahlt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen es ohne Mahnung zum Verzug kommt.

In welchen Fällen ist für den Schuldnerverzug keine Mahnung erforderlich?

Es ist unter anderem dann keine Mahnung erforderlich, wenn für die Zahlung ein Datum festgelegt wurde. Genauere Details erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Unter welchen Voraussetzungen liegt der Verzug des Schuldners vor?

§ 286 BGB definiert den Verzug.
§ 286 BGB definiert den Verzug.

Ein Gläubiger kann einen Schuldner nur unter gewissen Voraussetzungen in Verzug setzen. Dazu gehören die folgenden:

  • Der betreffende Anspruch ist fällig. Das ist in der Regel der Fall, wenn dem Schuldner eine Rechnung zugestellt oder überreicht wurde.
  • Zusätzlich muss der Anspruch durchsetzbar sein, damit der Schuldnerverzug eintreten kann. Dazu dürfen keine Einreden vonseiten des Schuldners bestehen, etwa auf Grund eines nicht erfüllten Vertrags oder weil bereits eine Verjährung eingetreten ist.
  • Der Schuldner hat eine Mahnung erhalten. Es gibt aber auch Fälle, in denen keine Mahnung nötig ist. Mehr dazu können Sie im Folgenden nachlesen.
  • Der Schuldner hat trotz dieser Mahnung weiterhin nicht gezahlt.

Was ist der Unterschied zwischen Fälligkeit und Verzug? Eine Forderung wird dann fällig, wenn der Gläubiger eine bestimmte Leistung, meist die Begleichung einer Geldsumme, einfordern kann. Der Schuldnerverzug tritt demgegenüber häufig erst nach einer Mahnung ein oder wenn beispielsweise in der Rechnung ein Datum angegeben ist, zu welchem die Forderung spätestens beglichen werden muss, und der Schuldner nicht pünktlich gezahlt hat.

Wann kommt es zum Verzug, ohne dass eine Mahnung erfolgen muss?

Der Schuldnerverzug hat Rechtsfolgen. Schuldner müssen u. U. Verzugszinsen zahlen.
Der Schuldnerverzug hat Rechtsfolgen. Schuldner müssen u. U. Verzugszinsen zahlen.

Es gibt auch Fälle, in denen es ohne Mahnung zum Verzug kommt. Das BGB legt diese Ausnahmefälle für den automatischen Schuldnerverzug in § 286 Abs. 2 fest:

  • Eine Mahnung wird nicht benötigt, wenn für die Leistung ein Datum festgelegt wurde.
  • Das gleiche gilt, wenn dem Schuldner ein bestimmter Zeitraum mitgeteilt wurde, innerhalb dem er die Leistung erbringen muss (z. B. 4 Wochen nach Erbringung einer Dienstleistung).
  • Des Weiteren kommt es ohne Mahnung zum Schuldnerverzug, wenn der Schuldner dem Gläubiger unmissverständlich zu verstehen gegeben hat, dass er die Leistung nicht erbringen wird.
  • Eine Mahnung ist auch dann überflüssig, wenn besondere Gründe vorliegen. Dabei müssen die Interessen der beiden beteiligten Parteien gegeneinander abgewogen werden. Das kann etwa der Fall sein, wenn bei einer Leistung eine besondere Dringlichkeit geboten ist.

Welche Folgen hat der Schuldnerverzug?

Laut § 280 BGB ist der Schuldner zu Schadensersatz verpflichtet, wenn Verzug vorliegt. Er muss also den Schaden, der durch den Schuldnerverzug entstanden ist, ersetzen. Sollte es sich um eine Geldschuld handeln, muss der Schuldner außerdem gemäß § 288 BGB Verzugszinsen zahlen.

Quellen und weiterführende Links

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Meike Z.

Meike unterstützt das privatinsolvenz.net-Team seit 2016. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Themen, die das Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht betreffen, leicht verständlich aufzubereiten.

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