Unternehmenssanierung – Rettung statt Liquidierung von Firmen

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 26. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Verschiedene insolvenzrechtliche Instrumente machen es möglich: die Sanierung von Unternehmen statt deren Zerschlagung und Liquidierung.
Verschiedene insolvenzrechtliche Instrumente machen es möglich: die Sanierung von Unternehmen statt deren Zerschlagung und Liquidierung.

Der deutschen Wirtschaft geht es gut. Laut Studien der Creditreform sind Unternehmensinsolvenzen in Deutschland rückläufig und befinden sich seit 2009 auf dem niedrigsten Stand. Ob der Trend jedoch anhalten wird, bleibt abzuwarten angesichts von Konjunkturbremsen und Zinswende.

Tatsache bleibt, dass an jedem kriselnden Unternehmen auch persönliche Schicksale hängen, etliche Angestellte um ihren Arbeitsplatz bangen und auch die Geschäftsführung um ihre Zukunft fürchtet. Trotzdem gibt es einen Hoffnungsschimmer: die Unternehmenssanierung. Betriebe, die sich in einer Krise befinden, können sich wieder stabilisieren, sanieren und am Markt neu durchstarten.

Unternehmenssanierung kurz zusammengefasst

Was genau ist unter einer Unternehmenssanierung zu verstehen?

Die Sanierung von Unternehmen umfasst laut Definition sämtliche rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Maßnahmen, um den Betrieb vor der Zerschlagung im Rahmen der Unternehmensinsolvenz zu retten.

Was konkret ist der Zweck einer solchen Sanierung?

Das Ziel besteht darin, dass das Unternehmen seine Zahlungsunfähigkeit überwindet, dauerhaft wieder ausreichend Gewinn erwirtschaftet und wieder konkurrenzfähig wird und bleibt. Hier finden Sie eine genauere Erläuterung. Wie das genau funktioniert, lesen Sie in diesem Abschnitt?

Wann ist die Sanierung von einem Unternehmen möglich?

Eine Unternehmenssanierung macht nur Sinn bei einer positiven Prognose über das weitere Fortbestehen des Betriebs.

Unternehmenssanierung – eine Definition

Um ein Unternehmen zu sanieren, ist eine Kooperation der Gläubiger oft unerlässlich.
Um ein Unternehmen zu sanieren, ist eine Kooperation der Gläubiger oft unerlässlich.

Steckt ein Unternehmen in einer handfesten und akuten Krise, so müssen die Verantwortlichen umgehend handeln, um eine (endgültige) Insolvenz  abzuwenden. Im Falle einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sind Betriebe, die als juristische Person (z. B. als GmbH oder AG) geführt werden, verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen.

  • Eine Firma ist überschuldet, wenn ihr Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, sprich, wenn sie dauerhaft Verluste schreibt und vielleicht sogar schon das Eigenkapital eingreift.
  • Bei einer Zahlungsunfähigkeit können die fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden. Der Schuldner muss seine Zahlungen gewöhnlich einstellen.

Ziel einer Unternehmenssanierung ist es, derartige Verluste dauerhaft zu beseitigen und wieder ausreichend Gewinn zu erwirtschaften. Die Sanierung von Unternehmen umfasst demnach alle betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und juristischen Maßnahmen, um die eigene wirtschaftliche Existenz zu erhalten und nachhaltig zu sichern. Welche Schritte hierfür notwendig sind, hängt dabei immer von der jeweiligen Situation des Unternehmens ab.

Der erste Schritt zur Unternehmenssanierung ähnelt sich jedoch immer: Zunächst müssen die Ursachen für die finanzielle Notlage identifiziert werden. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.

Sanierungsmaßnahmen machen im Übrigen nur Sinn, wenn begründete Erfolgsaussichten bestehen.  Anderenfalls bleibt nur noch die Einleitung der Regelinsolvenz.

Wie lassen sich Unternehmen sanieren?

Für die Unternehmenssanierung sollte ein externer Sanierungsexperte ins Boot geholt werden.
Für die Unternehmenssanierung sollte ein externer Sanierungsexperte ins Boot geholt werden.

Nach der Unternehmensanalyse können die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, um das Geschäft zu retten. Meistens ist es erforderlich, auf die Gläubiger, insbesondere die Banken, zuzugehen und mit ihnen in Verhandlung zur Schuldenbereinigung zu treten. Diese lassen sich mitunter auf einen Teilverzicht, Teilzahlungen und Stundungsvereinbarungen ein, weil sie damit weniger Verluste riskieren als bei einem Totalausfall des Unternehmens.

Eine nachhaltige Unternehmenssanierung setzt die Bereitschaft zu notwendigen Umstrukturierungen und Änderungen voraus. Denn nur so besteht eine Chance, dass das Unternehmen wirtschaftlich rentabel geführt und seine Existenz dauerhaft gesichert werden kann.

Oft sind zur Unternehmenssanierung mehrere Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen erforderlich:

Der Klassiker sind finanzielle Maßnahmen zur Unternehmenssanierung, um Finanz- und Kapitalquellen zu erschließen und abzusichern. Das kann z. B. durch den Verkauf nicht benötigter Güter oder eine Fremdfinanzierung mithilfe der Bank und Gläubiger geschehen. Daneben lässt sich die Liquidität durch eine Kapitalerhöhung verbessern.

Bei einer Portfoliosanierung liegt der Schwerpunkt z. B. auf der Unternehmensstrategie. Hier kann es z. B. sinnvoll sein, dass der Betrieb seine Produktpallette bzw. sein Angebot überdenkt, neu aufstellt und sich ggf. nur noch auf seine Kerngeschäftsfelder konzentriert.

Auch auf organisatorischer Ebene lässt sich ein Unternehmen neu aufstellen, indem die Ablauf- und Aufbauorganisation optimiert werden. Unter Umständen besteht auch bei der Unternehmensführung Verbesserungspotential. Hier knüpft die Unternehmenssanierung bei der Führungskultur sowie der Kommunikation und dem Verhalten des Führungspersonals an.

In welchen Schritten erfolgt die Sanierung von Unternehmen in der Krise?

Nach Unternehmensanalyse und positiver Fortbestehensprognose wird ein Sanierungsplan für das Unternehmen aufgestellt.
Nach Unternehmensanalyse und positiver Fortbestehensprognose wird ein Sanierungsplan für das Unternehmen aufgestellt.

Befindet sich das Unternehmen in einer akuten finanziellen Krise, genügen interne Maßnahmen nicht mehr. Meistens setzt die Rettung eine Kooperation der Lieferanten und Banken voraus. Außerdem ist es ratsam, einen externen, spezialisierten Sanierungsberater ins Boot zu holen. Das kann z. B. ein Steuerberater sein.

Dieser analysiert die Situation und prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Nur wenn die sich daran anschließende Fortbestehensprognose als erfolgsversprechend herausstellt, erarbeitet er einen passenden Sanierungsplan für das Unternehmen.

Zunächst müssen akute Schwierigkeiten, insbesondere die Schulden, beseitigt und anschließend ein Konzept für die dauerhafte Unternehmenssanierung erarbeitet werden. Mit der Umsetzung aller Maßnahmen allein ist es nicht getan. Der Berater oder die Verantwortlichen müssen die nun folgende wirtschaftliche Entwicklung gut beobachten, um ggf. erneute Engpässe frühzeitig aufzudecken und gegenzusteuern.

Zwei Instrumente des Insolvenzrechts zur Unternehmenssanierung sind die Unternehmensinsolvenz in Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren.

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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

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