Lieferantenschulden: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 8. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Lieferantenschulden sind Alltag für die meisten Unternehmer.
Lieferantenschulden sind Alltag für die meisten Unternehmer.

Beim Thema Buchhaltung denken viele Leser vielleicht zunächst an staubige Akten, Erbsenzählerei und Langeweile – doch sie spielt eine wichtige Rolle im Alltag eines Unternehmers. Er muss Rechnungen schreiben, Gehaltszahlungen in Auftrag geben und alles in allem einen Überblick über seine Finanzen behalten.

Teil dieses Aufgabenspektrums ist auch die sogenannte Kreditorenbuchhaltung. Sie befasst sich mit eingehenden Rechnungen, die bezahlt werden müssen. Verliert der Unternehmer den Überblick über den Rechnungseingang, besteht die Gefahr, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht (pünktlich) nachkommt.

In diesem Zusammenhang ist häufig von sogenannten Lieferantenschulden zu hören. Wir verraten, was sich hinter dem Begriff verbirgt und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist.

Lieferantenschulden kurz zusammengefasst

Wie lassen sich Lieferantenschulden definieren?

Lieferantenschulden sind Verbindlichkeiten gegenüber einem Lieferanten oder Dienstleister. Hat ein Unternehmen beispielsweise Waren erhalten und muss diese erst zwei Wochen nach Rechnungstellung bezahlen, so wird dies als Lieferantenschulden bezeichnet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Wo müssen Lieferantenschulden in der Bilanz vermerkt werden?

Lieferantenschulden werden unter den Passiva im Bereich der Verbindlichkeiten vermerkt. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Wie können Lieferantenschulden eingetrieben werden?

Der Gläubiger hat die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren anzumelden oder eine Klage vor Gericht anzustreben. Hier finden Sie weitere Infos dazu.

Lieferantenschulden: Eine einfache Definition

Lieferantenschulden sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Lieferantenschulden sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Lieferantenschulden werden auch als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bezeichnet. Einfach gesagt: Werden einem Unternehmer Baustoffe, Bauteile, fertige Produkte oder ähnliches geliefert bzw. nimmt er eine andere Leistung (z. B. Maschinenwartung) in Anspruch, so ist dieser verpflichtet, eine Gegenleistung zu erbringen – in der Regel ist dies eine Geldzahlung.

In diesem Zusammenhang wird der Unternehmer Schuldner genannt, während der Lieferant bzw. Kunde als Gläubiger bezeichnet wird. Letzterer räumt dem Schuldner in der Regel eine Zahlungsfrist – auch Zahlungsziel genannt – ein, innerhalb welcher der Schuldner die Lieferantenschulden bezahlen muss.

Zahlungsziele haben üblicherweise eine Länge von 14 oder 30 Tagen, können in einigen Fällen jedoch auch einen anderen Zeitraum umfassen.

Wie werden Lieferantenschulden in der Bilanz vermerkt?

Die Aufstellung einer Bilanz ist eine wichtige Tätigkeit im Rahmen der Buchhaltung. In der Bilanz werden das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens einander gegenübergestellt. Sie gliedert sich in zwei Seiten:

  • Aktiva (Vermögen, Kapital) und
  • Passiva (Verbindlichkeiten und Rückstellungen).

Wo müssen nun Lieferantenschulden in der Bilanz vermerkt werden? Diese gehören zu den Passiva und werden als Verbindlichkeiten eingetragen.

Zu den Passiva gehören unter anderem auch Eigenkapital und Rückstellungen, während Anlage- und Umlaufvermögen zu den Aktiva zählen.

Was geschieht, wenn Lieferantenschulden nicht bezahlt werden?

Lieferantenschulden: In der Bilanz werden sie unter den Passiva vermerkt.
Lieferantenschulden: In der Bilanz werden sie unter den Passiva vermerkt.

Wenn Unternehmer die Lieferantenschulden nicht fristgerecht begleichen, kann der Gläubiger verschiedene Maßnahmen ergreifen, um den Schuldner doch noch zur Zahlung zu bewegen.

In der Regel wird Letzterem zunächst eine Zahlungserinnerung zugeschickt. Erfolgt keine Reaktion, folgt dann meist eine entsprechende Mahnung, welche zusätzliche Mahngebühren enthält.

Kommt der Schuldner weiterhin seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Gläubiger ein gerichtlichen Mahnverfahren anstoßen oder Klage vor Gericht einreichen. Im Zuge des gerichtlichen Mahnverfahrens erhält der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem kann er dann beispielsweise eine Zwangsvollstreckung in einzelne Vermögensgegenstände vornehmen.

Sind Unternehmen zahlungsunfähig und können Lieferantenschulden deshalb nicht fristgerecht begleichen, so sind sie dazu verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Tun sie dies nicht, machen sie sich der Insolvenzverschleppung strafbar.

Bildnachweise: Depositphotos.com – franky242; Fotolia.com – Gehkah; Depositphotos.com – anaken2012

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Meike Z.

Meike unterstützt das privatinsolvenz.net-Team seit 2016. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Themen, die das Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht betreffen, leicht verständlich aufzubereiten.

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