Kontosperrung – Wenn Sie nicht mehr an Ihr Geld kommen

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 18. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Bei einer Kontosperrung sind keine Auszahlungen am Automaten mehr möglich.
Bei einer Kontosperrung sind keine Auszahlungen am Automaten mehr möglich.

Laut Angaben des Statistik-Portals „Statista“ gab es Ende des Jahres 2016 rund 102,7 Millionen Girokonten in Deutschland. Die meisten davon wurden bei Landesbanken und Sparkassen geführt, es folgen Kreditbanken sowie genossenschaftliche Zentralbanken und Kreditgenossenschaften.

Ein eigenes Konto bei der Bank ist für Personen äußerst wichtig. Ohne ein solches erweisen sich so alltägliche Dinge wie das Zahlen der Miete oder der Stromrechnung als fast unüberwindbares Hindernis. Umso größer ist der Schreck, wenn es zu einer Kontosperrung kommt. Welche Bedeutung diese hat und wann ein Konto gesperrt werden kann, erklären wir im Folgenden.

Kontosperrung kurz zusammengefasst

Welche Folgen hat eine Kontosperre?

Kontosperren führen dazu, dass der Kontoinhaber keinen Zugriff mehr auf sein Guthaben hat. Er kann kein Geld mehr abheben und keine Überweisungen vornehmen.

Wann wird ein Konto gesperrt?

Das kann viele Gründe haben. Die Bank kann beispielsweise eine Kontosperrung anordnen, wenn der Kontoinhaber den Dispokredit überzieht oder Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Welche Folgen hat eine Kontopfändung?

Auch bei einer Pfändung kann das Konto gesperrt werden. Die Sperre wird erst dann aufgehoben, wenn die Schulden beglichen wurden oder eine Ratenzahlung vereinbart wurde.

Kurz & Knapp im Video: Gründe und Auswege aus einer Kontosperrung

In diesem Video zeigen wir Ihnen, wann Ihr Konto gesperrt werden kann und was Sie dagegen tun können.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, wann Ihr Konto gesperrt werden kann und was Sie dagegen tun können.

Welche Folgen hat es, wenn ein Bankkonto gesperrt wird?

Funktioniert die EC-Karte nicht mehr? Eine Kontosperrung könnte das Problem sein.
Funktioniert die EC-Karte nicht mehr? Eine Kontosperrung könnte das Problem sein.

Eine Kontosperrung hat schwerwiegende Auswirkungen. Dazu gehört es, dass Sie nicht mehr auf das Guthaben zugreifen, kein Geld mehr abheben und keine Überweisungen mehr tätigen können. Zudem werden Daueraufträge und Lastschriften nicht mehr ausgeführt.

Des Weiteren kann die Sperrung des Kontos dazu führen, dass ein Negativeintrag bei der SCHUFA und anderen Wirtschaftsauskunfteien erfolgt, was wiederum eine schlechtere Kreditwürdigkeit nach sich zieht. Doch wie kann es überhaupt zu einer Kontosperrung kommen? Diese kann durch viele Umstände ausgelöst werden. Im Folgenden gehen wir auf übliche Gründe ein.

Können Sie sich nicht erklären, warum Ihr Girokonto gesperrt wurde? In diesem Fall sollte die Bank Ihr erster Ansprechpartner sein. Dort sollte in der Regel geklärt werden können, wer die Kontosperrung in Auftrag gegeben hat.

Wann darf die Bank mein Konto sperren?

Eine der Institutionen, die eine Kontosperrung in Auftrag geben kann, ist die Bank selbst. Sie sperrt das Konto unter anderem dann, wenn der Dispo-Kredit überzogen oder Kreditraten nicht pünktlich bezahlt wurden – insofern dieses Recht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt ist.

Zu einer Kontosperrung durch die Bank kann es außerdem kommen, wenn die Sachbearbeiter ungewöhnliche Kontobewegungen feststellen oder die PIN am Geldautomaten oder EC-Terminal zu oft falsch eingegeben wurde.

Des Weiteren kann ein Gemeinschaftskonto, über welches die Inhaber nur gemeinsam verfügen können, gesperrt werden, wenn eine der betroffenen Personen verstirbt. Wurde zuvor keine Vereinbarung darüber abgeschlossen, dass im Falle des Ablebens einer der Kontoinhaber der andere allein über das Konto verfügen kann, so muss zunächst festgestellt werden, wer die Erben sind. Diese können die Kontosperrung dann aufheben.

Auch wenn Vorgänge auf dem Konto entdeckt werden, die gegen die im Vertrag zwischen Bank und Kunden getroffenen Vereinbarungen verstoßen oder wenn dem Kontoinhaber eine Straftat wie etwa Geldwäsche vorgeworfen wird, kann eine Kontosperrung veranlasst werden.

Ihr Konto kann wegen einer Pfändung gesperrt werden

Um bei einer Pfändung die Kontosperrung aufheben zu lassen, müssen Sie Ihre Schulden bezahlen.
Um bei einer Pfändung die Kontosperrung aufheben zu lassen, müssen Sie Ihre Schulden bezahlen.

Ein weiterer Auslöser für eine Kontosperrung ist eine sogenannte Kontopfändung. Doch wann kommt es dazu? Haben Sie Schulden angehäuft, wird der Gläubiger Ihnen zunächst eine Zahlungserinnerung und anschließend eine Mahnung zukommen lassen. Wurden die offenen Forderungen bis dahin immer noch nicht beglichen, kann der Gläubiger gerichtliche Schritte einleiten.

Zunächst muss ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden. Im Anschluss kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid bzw. -titel erwirken. Daraufhin kann eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Eine der Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang ergriffen werden kann, ist die Kontopfändung.

Hierzu muss das Gericht zunächst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss – kurz PfÜB genannt – erlassen. Wurde dieser sowohl der Bank als dem Schuldner zugestellt, wird die Pfändung wirksam, was zu einer Kontosperrung führt. Auch hier kann der Kontoinhaber nicht mehr über sein Guthaben verfügen, Überweisungen & Co sind nicht mehr möglich. Stattdessen erhält der Gläubiger Zugriff auf das Konto.

Viele Betroffene fragen sich bei einer Kontopfändung, wie lange das Konto gesperrt bleibt. Grundsätzlich gilt, dass die Pfändung so lange besteht, bis die offene Forderung beglichen ist. Möchten Sie einer Kontosperrung durch die Pfändung entgehen, müssen Sie Ihre Schulden begleichen. Ist Ihnen das nicht sofort möglich, haben Sie die Option, auf den Gläubiger zuzugehen und mit ihm eine Ratenzahlung auszuhandeln.

Konto gesperrt wegen Pfändung: Und nun?

Viele Schuldner fragen sich: "Wie lange darf ein Konto gesperrt werden?"
Viele Schuldner fragen sich: „Wie lange darf ein Konto gesperrt werden?“

Bei einer Pfändung kann das Konto gesperrt werden und das enthaltene Guthaben wird dann an den Gläubiger überwiesen. Um sich vor dem totalen Verlust des Geldes zu schützen und damit weiterhin das Existenzminimum des Schuldners gewährleistet ist, muss in einem solchen Fall schnell gehandelt werden.

Schuldner haben nämlich die Möglichkeit, einer vollständigen Kontosperrung zuvorzukommen. Hierzu müssen Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto – kurz P-Konto genannt – umwandeln bzw. ein neues Konto dieser Art einrichten lassen.

Auf dem P-Konto ist ein Betrag von mindestens 1.133,80 Euro pro Monat (Stand August 2018) geschützt. Geld kann bis zu dieser Grenze abgehoben werden, auch Überweisungen und Lastschriften sind möglich. So können trotz Pfändung weiterhin Rechnungen bezahlt und die Lebenshaltung finanziert werden. Das auf dem Konto befindliche Guthaben, welches den Grundfreibetrag übersteigt, wird an den Gläubiger ausgezahlt.

Wie bereits erwähnt ist schnelles Handeln wichtig. Wird das P-Konto nämlich nicht rechtzeitig eingerichtet, kommt es zur Kontosperrung und der Gläubiger kann das komplette Guthaben abbuchen. Laut § 850k Abs. 1 des Zivilprozessordnung gilt Folgendes:

Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn das Guthaben auf einem Girokonto des Schuldners gepfändet ist, das vor Ablauf von vier Wochen seit der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird.

Wird das P-Konto innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Pfändungsbeschlusses eingerichtet, gelten die Freibeträge auch rückwirkend. Bereits gepfändetes Geld kann also zurückgefordert werden.

Was ist beim P-Konto zu beachten?

Um der vollständigen Kontosperrung zu entgehen, können Sie bei der Bank ein Pfändungsschutz-Konto einrichten lassen.
Um der vollständigen Kontosperrung zu entgehen, können Sie bei der Bank ein Pfändungsschutz-Konto einrichten lassen.

Um ein P-Konto zum Schutz vor einer Kontosperrung einzurichten, müssen Schuldner einen entsprechenden Antrag bei ihrer Bank stellen. Wie bereits erwähnt kann dabei ein bestehendes Konto umgewandelt oder aber ein neues eingerichtet werden. Die Bank kann sich dagegen nicht sperren. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb von vier Tagen nach Antragsstellung ein solches Konto zur Verfügung zu stellen.

Gut zu wissen: Für die Umwandlung bzw. Einrichtung eines P-Kontos dürfen Banken keine Gebühren erheben. Allerdings können – wie für ein herkömmliches Girokonto auch – Kontoführungsgebühren anfallen. Außerdem kann in gewissen Fällen der Grundfreibetrag, der vor der Pfändung geschützt ist, erhöht werden.

Das ist eine Möglichkeit, wenn die Summe nicht ausreicht, um damit das Existenzminimum zu wahren. Ist ein Schuldner etwa zu Unterhaltszahlungen verpflichtet oder werden auf sein Konto Hartz-4-Leistungen für die Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt, so lässt sich der Grundfreibetrag erhöhen. Hierzu muss der Bank ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Auch das Kindergeld oder andere Sozialleistungen können so geschützt werden.

Zusätzlich mögen sich viele Betroffene fragen, ob ein P-Konto, welches als Schutz vor der Kontosperrung nach einer Pfändung eingerichtet wird, auch dazu benutzt werden kann, um Guthaben anzusparen.

In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu beachten: Grundsätzlich gilt, dass Sie Guthaben, welches Sie in einem Monat nicht aufgebraucht haben, einmalig auf den nächsten Monat übertragen dürfen. Kleinere, kurzfristige Rücklagen können somit gebildet werden. Im Folgemonat muss dieser Betrag dann allerdings vollständig aufgebraucht werden. Eine erneute Übertragung ist nicht möglich. Sollte vom angesparten Restguthaben noch etwas übrig bleiben, wird es an den Gläubiger überwiesen.

Konto gesperrt trotz P-Konto – Kann das sein?

Bei Verstößen kann auch das P-Konto gesperrt werden.
Bei Verstößen kann auch das P-Konto gesperrt werden.

Wie wir bereits erwähnt haben, ist ein gewisses Guthaben auf dem P-Konto geschützt. Nur der darüber hinausgehende Betrag darf gepfändet werden. Nun kann es aber auch dazu kommen, dass eine Kontosperrung trotz P-Konto erfolgt. Wie kann das sein?

Grundsätzlich gilt Folgendes: Jede Person darf nur ein einziges Pfändungsschutz-Konto besitzen – ansonsten könnten mehrere Freibeträge addiert werden. Ein K-Konto wird gesperrt, wenn sich herausstellt, dass ein Schuldner gegen diese Regel verstoßen hat. Des Weiteren muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Des Weiteren kann es beim P-Konto zu einer Kontosperrung kommen, wenn dieses unerlaubterweise als Gemeinschaftskonto genutzt wird. Ein Konto dieser Art muss stets ein Einzelkonto sein.

Kontosperrung durch das Finanzamt

Mit Schulden beim Finanzamt ist nicht zu spaßen. Zahlen Sie Umsatz-, Gewerbe-, Kfz- oder Einkommenssteuer nicht rechtzeitig, müssen Sie mit hohen zusätzlichen Gebühren rechnen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist erhebt das Amt nämlich pro Monat einen Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent. Zusätzlich drohen Strafzahlungen

Zusätzlich leitet das Amt schnell Schritte gegen den Schuldner ein. Im Gegensatz zu anderen Gläubigern muss es sich nicht erst ans Gericht wenden, um eine Vollstreckung zu erreichen. Auch ohne vorheriges Mahnverfahren kann das Finanzamt eine Kontosperrung durch eine entsprechende Kontopfändung in Auftrag geben.

Lässt das Finanzamt Ihr Konto sperren, besteht die Pfändung so lange, bis die Schulden beglichen wurden. Möchten Sie die Sperrung von Ihrem Konto so schnell wie möglich aufheben lassen, kommen Sie um die rasche Zahlung Ihrer Schulden nicht herum. Als Alternative haben Sie die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie auch dabei den zusätzlichen Säumniszuschlag zahlen müssen.

Stellt beispielsweise Ihr Steuerberater fest, dass das Finanzamt Ihr Konto unrechtmäßigerweise gesperrt hat, so muss dieser Zustand unverzüglich aufgehoben werden. Hierzu müssen Sie entsprechende Belege vorweisen.

Bei Verlust oder Diebstahl: EC-Karte und Zugriff aufs Konto sperren

Das Finanzamt sperrt Ihr Konto, wenn Sie nicht pünktlich Ihre Steuern zahlen.
Das Finanzamt sperrt Ihr Konto, wenn Sie nicht pünktlich Ihre Steuern zahlen.

Haben Sie Ihre EC-Karte verloren oder wurde diese gestohlen, ist schnelles Handeln gefragt – im schlimmsten Fall könnte sonst Ihr Konto leergeräumt werden. Ist es erst einmal so weit gekommen, dann sind Sie meist selbst für den Verlust verantwortlich. In der Regel ist die Bank nämlich nicht dazu verpflichtet, für die Erstattung des verlorenen Geldes zu sorgen.

Doch was müssen Betroffene tun? Die EC-Karte und damit der Zugriff aufs Konto sollte so schnell wie möglich gesperrt werden. Das können Sie entweder direkt in der Filiale der entsprechenden Bank tun oder aber Sie rufen die zentrale Nummer für die Sperrung von EC-Karten an (116 116). Auch jede Bank hat dafür speziell eingerichtete Nummern.

Bei einer Sperrung der EC-Karte können Sie trotzdem noch am Schalter Geld abheben. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, eine komplette Kontosperrung vorzunehmen. Dann sind nämlich auch keine Abhebungen per Lastschrift mehr möglich.

Ein gesperrtes Konto hat jedoch, wie oben bereits erwähnt, auch viele Nachteile. Sie können dann zwar sichergehen, dass niemand mehr an Ihr Geld kommt, dafür können Sie aber selbst kein Geld mehr abheben oder Überweisungen tätigen.

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Meike Z.

Meike unterstützt das privatinsolvenz.net-Team seit 2016. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Themen, die das Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht betreffen, leicht verständlich aufzubereiten.

65 Antworte zu “Kontosperrung – Wenn Sie nicht mehr an Ihr Geld kommen”

  1. Timo B.

    31. Mai 2019 um 10:44 Uhr

    Ich führe bei der S.-Bank in H. ein P-Konto, da ein Regelinsolvenzverfahren bevor steht. Trotz Pfändungsschutz hat die Bank vor ein paar Tagen mein Konto gesperrt und ich kann weder Geld abheben noch Überweisungen tätigen.
    Es handelt sich um mein einziges P-Konto und der mir zur Verfügung stehende Rahmen wurde auch nicht überschritten.
    Was kann ich tun?

    • privatinsolvenz.net

      7. Juni 2019 um 15:16 Uhr

      Hallo Timo,

      eine rechtliche Beratung erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle oder bei einem Anwalt.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  2. Eva

    14. Mai 2019 um 14:28 Uhr

    Kann ein gerichsvollzieher das konto meines vaters sperren, weil ein rechtsanwalt das beantragte? Er ist nur kontoinhaber aber auch nicht der schuldner. Zugriff hat nur sein kind mit partner.. schon seid vielen jahren.

    • privatinsolvenz.net

      29. Mai 2019 um 14:36 Uhr

      Hallo Eva,

      eine Kontosperrung ist möglich, wenn ein entsprechender vollstreckbarer Titel erwirkt wurde. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei einem Anwalt. Dieser kann den Fall prüfen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  3. A. Müller

    14. Mai 2019 um 0:27 Uhr

    Hallo,
    die Gemeinde hat das Konto meiner Tochter gesperrt, weil die GEZ noch (ungerechtfertigte- meine Tochter war damals Student mit Bafög) Gebühren von 2012 eintreiben lassen wollte.
    Darf die Gemeinde ohne Prüfen der Richtigkeit der Forderung das Konto sperren lassen? Kann die Gemeinde das Konto wieder freischalten lassen, wenn man sich ihr gegenüber erklärt und beweisen kann, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist?
    Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

    • privatinsolvenz.net

      29. Mai 2019 um 14:34 Uhr

      Hallo,

      liegt ein entsprechender Bescheid vor, kann es zur Kontosperrung kommen. Liegt eine ungerechtfertigte Forderung vor, sollte die Sperre wieder aufgehoben werden.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  4. Jeanette

    6. Mai 2019 um 15:03 Uhr

    Hallo ich habe ein Problem im März kam Geld drauf wo ich nur bis zum Freibetrag abheben konnte also habe ich mir Erhöhung machen lassen da ich drei Kinder habe und Mann bekam ich 2800 Euro Freibetrag konnte dann im April das Geld abheben aber im April kam nochmal drauf also stehen jetzt wieder 1700 drauf aber wurden nur 300 frei geschaltet der Rest ist gesperrt soll gepfändet werden obwohl ich jetzt im mai nicht einmal meinen Freibetrag bekommen habe

  5. Fabienn S.

    1. Mai 2019 um 17:37 Uhr

    Hallo. Ich habe am Montag erfahren das meine Bank mein Konto gesperrt hat. Wollte mich im online Banking einloggen angeblich 3 mal Pin falsch eingegeben. War dann am Montag 29.04 auf der Bank dort meinte der Sachbearbeiter das es ein Missbrauchsverdacht gäbe da mein Bruder Geld auf mein Konto überweisen lässt. Da ich aber nach wie vor noch Abbuchungen sehe auf dem Konto aber nicht zugreifen kann frag ich mich warum ? Ich sehe täglich am Handy Abbuchungen und geldeingänge aber habe kein Zugriff online.

    Darf die Bank einfach so ein Konto sperren oben Ankündigung ? Ich bin auf mein Lohn angewiesen. Habe darauf die hauptzentrale der Bank angerufen dort ist aber nichts hinterlegt und der Sachbearbeiter verweigert mir mein Konto in ein p Konto umzuwandeln.

    Es heißt ja wenn ein Konto gesperrt ist können auch keine SEPA Lastschriften abgebucht werden was aber der Fall ist.

    Was kann ich tun? Ich muss mein Führerschein bezahlen und ein Auto kaufen Miete zahlen usw.

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 15:24 Uhr

      Hallo Fabienn,

      aus Sicherheitsgründen oder bei Verdacht auf Straftaten darf eine Bank ein Konto sperren. Eine Ankündigung muss in der Regel nicht erfolgen. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  6. Michelle P.

    30. April 2019 um 20:19 Uhr

    Guten tag ich brauche Hilfe,
    Ich war heute bei der bank und wR schoppen mit meinem Bersten Freund. Alles war perfeckt bis ich bei mc donelts bestellte. Ich wollte mit Karte Bezahlen das ging nicht. Fann bin ich schnell zur Bank und wollte geld abheben. Danach habe ich ein Kontoauszug bekommen wo drauf stand : Der ausgewiesene kontostand berücksichtigt nicht die wertstellung der einzelnen Buchungen. Dies bedeutet, dass der angezeigte Betrag nicht dem tatsächlichen Kontoguthaben entsprechend muss und bei geduldeten Kontoüberziehung anfallen können.

    Meine frage dazu:
    1) Was tun
    2) Was bedeutet dies? Dabei hatte Ich 22€ drauf

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 15:20 Uhr

      Hallo Michelle,

      wie dem Kontoauszug zu entnehmen ist: Der angezeigte Betrag muss nicht dem tatsächlichen Betrag entsprechen. Buchungen und Wertstellungen fallen nämlich oft nicht auf den gleichen Tag.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  7. Lutz F.

    30. April 2019 um 9:55 Uhr

    Mein Neffe (drogenabhängig) hat seiner Oma die EC-Karte gestohlen mit Pin, auf das Konto geht sein HartzIV und Omas Rente, was passiert wenn Oma das Kto sperrt?

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 15:17 Uhr

      Hallo Lutz,

      die Kontoinhaberin kann Ihre EC-Karte sperren lassen. Die Bank gibt dann eine neue Karte mit neuem PIN aus.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  8. Uta M.

    19. April 2019 um 14:58 Uhr

    Mir wurde von einem Inkasso Mitarbeiter gesagt, ich muss in Raten zahlen, ansonsten wird mein Konto für 4 Wochen gesperrt, auch wenn es ein P-Konto ist.
    Stimmt das oder war das nur eine Androhung, damit ich dir Raten zahle. Ich hatte vorher wegen einer anderen Schuld eine Vermögensauskunft unterschrieben und muss trozdem dem Inkasso Büro mnl. 2 × 15 € zahlen.
    Danke, Gruß

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 14:50 Uhr

      Hallo Uta,

      zu einer Kontosperrung kommt es nur dann, wenn der Gläubiger über einen entsprechenden Titel verfügt und dies bei Gericht beantragt. Ein P-Konto darf nicht komplett gesperrt werden.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  9. Jasmin

    13. April 2019 um 9:00 Uhr

    Ich habe eine Pfändung auf meinem Konto, wo ich keine Information drüber habe und rufe bei der Bank an die mir das erzählen. Die Bank hat am Freitag bis 18 Uhr gearbeitet das Geld ist aufm dem Konto sogar mehr aber es wird erst am Montag überwiesen und das Konto wieder freigestellt. Dürfen die Mitarbeiter wenn 400€ gepfändet wird 800€ sperren? Und ist es normal das Mitarbeiter der Bank lieber Feierabend machen anstatt schnell was zu überweisen und wir am Wochenende ohne Geld dastehen? Dürfen die das?

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 14:41 Uhr

      Hallo Jasmin,

      über die Vorgehensweisen innerhalb der Bank wird es interne Vorgaben geben. Bei einer Kontosperrung bleibt das Konto in der Regel so lange gesperrt, bis die Schulden abbezahlt wurden.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  10. J D

    11. April 2019 um 22:36 Uhr

    Hallo,
    mein Gehalt geht auf das Konto meiner Tochter (kein Gemeinschaftskonto). Darf dieses Konto wegen meiner Schulden gepfändet werden?

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 14:37 Uhr

      Hallo J.,

      in der Regel dürfen fremde Konten nicht gepfändet werden. Es könnte Ihnen in diesem Fall jedoch das Vereiteln der Zwangsvollstreckung gemäß § 288 StGB vorgeworfen werden: „Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  11. Lück

    21. März 2019 um 9:56 Uhr

    Wenn ich die freibetragsgrenze erhöhen lassen habe, meine Bank alle Unterlagen hat, wie lange muss ich dann auf die Freischaltung meines geldes warten?

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 14:07 Uhr

      Hallo Lück,

      in der Regel erfolgt dies zügig. Bei Fragen oder Verzögerungen wenden Sie sich an Ihre Bank.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  12. Helmut V.

    8. März 2019 um 14:44 Uhr

    Meine Frau und ich ha ben ein Gemeinschaftskonto .Falls einer von uns stirbt,kommt der andere noch an das Konto?

    • privatinsolvenz.net

      8. April 2019 um 14:44 Uhr

      Hallo Helmut,

      es kommt unter anderem darauf an, um welche Art von Gemeinschaftskonto es sich handelt. In der Regel wird es sich um ein sogenanntes Oder-Konto handeln. In diesem Fall können Sie ohne Zustimmung des anderen Kontoinhabers (bzw. der Erben) auf das Konto zugreifen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bank.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  13. Frank V.

    2. März 2019 um 15:15 Uhr

    Inkasso droht mir mit Sperrung von Auszahlung der Sozialleistung trotz
    P-KONTO .
    Sozialleistung überschreitet nicht den konto Pfändungsfreibetrag liege sogar noch darunter.
    Ist der Inkasso berechtigt über die Auszahlung zu verfügen .

    • privatinsolvenz.net

      8. April 2019 um 14:28 Uhr

      Hallo Frank,

      wird der Freibetrag nicht überschritten, ist auch keine Pfändung des P-Kontos möglich.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  14. eva L.

    15. Februar 2019 um 20:12 Uhr

    moin. meine frau hat vor 2 wochen einen Dispo beantragt über 500 euro. meine frau ist rentnerin und seit knapp 3 jahren wegen Privatinsolvenz von den restschulden befreit.die s. hat meiner frau freiwillig einen überziehungslimit bis 1000 euro genehmigt. da wir nachdem ein neues auto brauchten ,da der alte durch den tüv gefallen ist und die reparaturkosten zu hoch waren beantragte meine frau einen kleinkredit über 3000 euro die sie aber nicht bekommen hatte. aufgrund dessen wurde meine frau dem sachbearbeiter über etwas agressiv. darauf hin bin ich am nächsten tag zu einer anderen s.-filiale gefahren um nur zu fragen warum meine frau kein kleinkredit bekommt.wollte mir nur eine zweite meinung einholen warum meine frau bei einer rente über 1320 euro kein kleinkredit gewährt wird.darauf sagte mir die sachbearbeiterin das wäre nicht möglich. und ausserdem ist das konto mit 470 euro schon überzogen. ich sagte zu ihr das ihre filiale meiner frau einen betrag von 1ooo euro eingeräumt haben. sie meinte nur das stehe hier aber niergendswo geschrieben,und meinte sie müsse das noch abklären. heute wollte meine frau etwas geld vom geldautomaten abheben der aber sagte eine auszahlung nicht möglich. das heist also wenn meine frau am1. ihre rente bekommt wird die überziehung davon abgezogen +miete+strom+autoversicherung+gebühren.wie soll das gehen. dann bleibt uns für den ganzen monat märz nichts zu leben übrig. dürfen die das. der sachbearbeiter gefährdet dadurch unser lebensunterhalt. die haben doch wohl einen klall. bitte um Rat was wir dagegen machen können. ich hoffe sie konnten mir einigermassen folgen. Vielen dank

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 11:41 Uhr

      Hallo Eva,

      aus der Ferne lässt sich die Situation nur schwer einschätzen. Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Ihnen weiterhelfen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  15. Brigitte P.

    6. Februar 2019 um 14:16 Uhr

    Das Amtsgericht hat meine Kontosperrung aufgehoben weil es sich um Sozialgeld handelt. Un will die Bank die Sperre nicht aufheben. Was kann ich tun?

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:53 Uhr

      Hallo Brigtte,

      es ist empfehlenswert, wenn Sie die entsprechenden Unterlagen bei der Bank vorlegen. Weitere Hilfe erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  16. M.k

    30. Januar 2019 um 16:31 Uhr

    Hallo.
    Ich habe im Januar ein PKonto beantragt aufgrung einer Pfändung. Nun ist wieder Lohn eingegangen, der den Pfändungsfreibetrag nicht übersteigt. Trotzdem kommeich wieder nicht an mein Geld und noch kenne ich den Grund dafür nicht. Ist das Rechtens?

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:42 Uhr

      Hallo M.,

      setzen Sie sich zunächst mit der Bank in Verbindung, warum eine Sperrung vorliegt. Erst danach ist eine Einschätzung möglich.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  17. Peter H.

    28. Januar 2019 um 10:50 Uhr

    Ich habe eine Rente ca 350 E
    Und bekomme den Rest als Grundsicherrung zum Leben
    dazu D will jetzt mein P Konto
    Sperren sodas ich keine Miete
    Strom und Heizung Überweisen Kann Ich bin 70 Jahre alt und
    evenduell bald obdachlos wenn keine Möglichkeit besteht die Miete zu überweisen
    Was Kann ich tun?
    Mfg Peter

  18. peter

    24. Januar 2019 um 20:34 Uhr

    Hallo darf das Landgericht einfach ein Konto platt machen muss für das Geld für 4 Personen einkaufen und das andere bezahlen Miete Strom letzte Zahlung wahr im Dezember von mir sogar 20 Euro

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:22 Uhr

      Hallo Peter,

      eine Kontosperrung ist in der Regel möglich, wenn ein entsprechender Beschluss vorliegt. Sie sollten schnellstmöglich ein P-Konto einrichten lassen. Weitere Informationen und Hilfe erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  19. Harald J.

    24. Januar 2019 um 16:56 Uhr

    Hallo,
    ich habe ein P-Konto .Auf diesem gehen nur die Hartz IV Bezüge, Kindergeld und Pflegegeld für unseren Sohn ein, der zu 90% schwer behindert ist.
    Unsere Familie besteht aus 4 Personen.
    Das aktuelle Guthaben beträgt 150€, trotzdem bekomme ich kein Geld.
    Habe heute die Freibetragsgrenze beim Job – Center erhöhen lassen.
    Aber die Bank weigert sich, das Geld auszuzahlen.
    Die zuständige Filiale wäre dafür nicht zuständig sondern die Zentrale in Frankfurt.
    Ist dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung?
    Wir haben fast nichts mehr im Kühlschrank und sind auf Spenden anderer Leute angewiesen.
    Können Sie mir mit einem Tipp helfen?
    Gruß
    Harald

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:19 Uhr

      Hallo Harald,

      leider können wir aus der Ferne nur schwer beurteilen, inwiefern das Vorgehen der Bank berechtigt ist. Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  20. Mina

    24. Januar 2019 um 14:36 Uhr

    Hallo…Ich hab eine Frage
    Habe gestern eine Pfändungsverfügung bekommen.Ist mein Konto jetzt gesperrt oder komm ich noch an mein Geld? Bekomme Hartz 4 , Kindergeld und UVG…liege unter der Grenze

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:16 Uhr

      Hallo Mina,

      Sie sollten Ihr Girokonto so schnell wie möglich in ein P-Konto umwandeln lassen. Informationen erhalten Sie auf https://www.privatinsolvenz.net/p-konto/

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  21. Mario

    22. Januar 2019 um 13:53 Uhr

    Hallo
    Darf die Sparkasse selbständig mein Girokonto zum P-Konto machen ?

    MFG

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:06 Uhr

      Hallo Mario,

      in der Regel muss ein P-Konto vom Kontoinhaber beantragt werden.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  22. Andreas

    5. Januar 2019 um 11:41 Uhr

    Hallo,
    Darf die Bank das Konto sperren,
    Wenn die Pfändung für eine andere Person als für die Kontoinhaber gilt.

    In meinem Fall ist es ein Gemeinschaftskonto mit meiner Frau und die Pfändung gilt unserer Tochter.

    • privatinsolvenz.net

      11. Januar 2019 um 11:55 Uhr

      Hallo Andreas,

      in der Regel darf nur das Vermögen des Betroffenen gepfändet werden.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  23. Petra K.

    18. Dezember 2018 um 13:37 Uhr

    Ich bekomme immer erst mitte des Monats Gehalt und so ist auch immer Geld vom vorherigen Monat auf meinem Konto. Meine Bank hat jetzt mein Konto gesperrt, obwohl ich den Freibetrag noch nicht erreicht habe diesen Monat. Darf die Bank das?

    • privatinsolvenz.net

      21. Dezember 2018 um 12:10 Uhr

      Hallo Petra,

      es scheint sich um ein P-Konto zu handeln. Sie müssen jeden Monat über den pfändungsfreien Betrag verfügen können. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  24. Gerd R.

    10. Dezember 2018 um 14:53 Uhr

    Guten Tag

    Mir wurde Heute mitgeteilt das die Pfändungstelle mein P Konto dürfen sie das

    M. F. G.
    Gerd R.

    • privatinsolvenz.net

      14. Dezember 2018 um 14:10 Uhr

      Hallo Gerd,

      Beträge, welche den Freibetrag übersteigen, dürfen gepfändet werden.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  25. Cristina M.

    3. November 2018 um 23:59 Uhr

    Hallo. Ich habe ein Problem mit K. Ich war angenehm überrascht, dass mein Konto steckengeblieben war. Von der Bank wurde mir gesagt, dass es von K. ist. Die erste Summe, die ich bei e. bezahlen musste, betrug etwa 340 Euro. Außerdem haben wir bereits 130 Euro in zwei Raten gezahlt. Ist das legal, was soll ich tun? Ich muss erwähnen, dass es sich um ein vertrautes Konto handelt und k. meine Zahlung bereits in Raten genehmigt hat. darüber hinaus gibt es keine gerichtliche Verfügung. danke

    • privatinsolvenz.net

      9. November 2018 um 8:44 Uhr

      Hallo Cristina,

      ein Anwalt oder die Mitarbeiter einer Schuldnerberatungsstelle können die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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