
Eine Kündigung ist oft ein schwerer Schlag. Je nachdem, wie das Arbeitsverhältnis endet, erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung. Sie ist eine einmalige Sonderzahlung, die in der Regel den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten ausgleichen soll.
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in Deutschland nicht, sie wird aber häufig in Aufhebungsverträgen, Sozialplänen oder gerichtlichen Vergleichen vereinbart. Wenn eine Abfindung gezahlt wird, ist dies zumindest eine kleine finanzielle Erleichterung für den Arbeitnehmer. Doch was passiert mit dieser Leistung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder einer Zwangsvollstreckung?
Die Pfändung der Abfindung kurz zusammengefasst
Die Abfindung darf grundsätzlich vollständig gepfändet werden, da sie eine Einmalzahlung ist und somit nicht durch die Pfändungstabelle geschützt ist.
Eine Abfindung ist nicht vollständig unpfändbar, jedoch können Schuldner einen Vollstreckungsschutz beantragen. Wie dieser Antrag abläuft, erklären wir hier.
Auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist die Abfindung pfändbar. Genauere Informationen dazu erklären wir in diesem Abschnitt.
Inhalt
Kann eine Abfindung gepfändet werden?

Manchmal kommt es vor, dass der Empfänger der Abfindung sich verschuldet. Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung oder eines Insolvenzverfahrens ist die Abfindung grundsätzlich pfändbar.
Rechtlich gesehen, gilt die Abfindung bei der Pfändung als Arbeitseinkommen. Anders als bei einer Lohnpfändung ist die Abfindung nicht durch die Pfändungstabelle geschützt, da es sich um eine einmalige Zahlung handelt. Diese Tabelle betrifft nämlich nur laufendes Arbeitseinkommen. Das bedeutet, dass Gläubiger die Abfindung vollständig pfänden lassen können.
Die Pfändung der Abfindung: Worauf müssen Arbeitgeber achten?

Wenn beim Arbeitgeber bereits eine Lohnpfändung vorliegt, wird er zum sogenannten Drittschuldner des Gläubigers. Das bedeutet für ihn, dass er gesetzlich verpflichtet ist, den pfändbaren Teil des Einkommens – wozu auch die Abfindung zählt – direkt an den Gläubiger zu überweisen.
Zahlt der Arbeitgeber die Abfindung stattdessen einfach an den Schuldner aus, ohne dabei die Zustimmung des Gläubigers zu erhalten, verletzt er seine Pflicht als Drittschuldner. Der Gläubiger kann daraufhin die sogenannten Regressionsansprüche geltend machen. Das bedeutet, dass er vom Arbeitgeber verlangen kann, den Betrag noch einmal an ihn zu zahlen.
Wie ist die Berechnung der Pfändung einer Abfindung?
Eine pauschale Formel, um die Pfändung einer Abfindung zu berechnen, gibt es nicht, da das zuständige Gericht die Höhe für jeden Fall einzeln festlegt. Da es sich bei der Abfindung um eine Einmalleistung handelt, ist diese theoretisch in voller Höhe pfändbar. Schuldner, die einen Teil der Forderungspfändung schützen möchten, müssen dazu einen Antrag stellen: In diesem Fall entscheidet das Gericht die Höhe der Pfändung, wie folgender Abschnitt erklärt.
Wie kann ich meine Abfindung vor der Pfändung schützen?

Die einzige Möglichkeit, wie Schuldner bei der Auszahlung einer Abfindung die Pfändung umgehen können, ist, indem sie einen Antrag auf Vollstreckungsschutz beim zuständigen Vollstreckungsgericht einreichen.
In diesem Antrag müssen Schuldner nachvollziehbar begründen, warum sie die Abfindung teilweise oder vollständig benötigen. Zu diesen Gründen gehört beispielsweise, dass sie die Abfindung für ihren Lebensunterhalt und den der unterhaltsberechtigten Angehörigen benötigen.
Daraufhin prüft das Gericht die individuelle Situation des Schuldners und entscheidet, inwiefern die Abfindung gepfändet werden soll. Für Schuldner gibt es also keine hundertprozentige Lösung, die Pfändung einer Abfindung zu umgehen, da das Gericht jeden Einzelfall auswertet.
Inwiefern ist die Abfindung im Insolvenzverfahren pfändbar?

Während eines Insolvenzverfahrens gelten grundsätzlich dieselben Vorgaben für den Schuldner. Das bedeutet, dass die Abfindung auch pfändbar bei der Privatinsolvenz ist, da sie zur Insolvenzmasse gehört. Auch hier gilt: Der Insolvenzverwalter (oder Treuhänder) kann bei der Pfändung der Abfindung während der Wohlverhaltensphase die gesamte Summe einziehen.
Der Schuldner kann im Rahmen der Insolvenz seine Abfindung auch schützen, indem er einen Antrag auf Vollstreckungsschutz beim Insolvenzgericht einreicht.