
Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung entscheidet der Gläubiger über die Art der Maßnahme. Häufig wählt er dabei die Pfändung des Kontos oder des Arbeitseinkommens, da diese für ihn besonders effektiv sind.
Für den Schuldner bedeutet eine solche Pfändung eine massive Einschränkung seiner finanziellen Möglichkeiten, denn sie bleibt meist so lange bestehen, bis die Schulden vollständig bezahlt sind. Doch gibt es für Schuldner die Möglichkeit, diese Pfändung aufzuheben?
Pfändung aufheben kurz zusammengefasst
Der schnellste Weg, die Pfändung vollständig aufzuheben, ist, die offenen Schulden zu begleichen. Weitere Möglichkeiten erklären wir hier.
Nein, nur der Gläubiger kann dies veranlassen. Die Bank führt die Aufhebung nur auf Wunsch des Gläubigers aus. Aus eigenem Ermessen ist ihr das strengstens untersagt.
Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. davon, wann Schuldner die Forderungen begleichen, dem Gläubiger und der Bank. Wie lange die Bearbeitungsdauer bei der Bank normalerweise ist, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Inhalt
Wer kann die Pfändung aufheben lassen?

Schuldner haben je nach Situation die Möglichkeit, die Pfändung teilweise oder vollständig aufheben zu lassen bzw. die Aufhebung in die Wege zu leiten. Die eigentliche Aufhebung der Pfändung wird ausschließlich vom Gläubiger ausgeführt.
Sowohl private als auch öffentliche Gläubiger können die Pfändung aufheben lassen. Das Finanzamt und Hauptzollamt vollstrecken zum Beispiel Steuerschulden oder andere öffentliche Abgaben. Die Staatsanwaltschaft hingegen veranlasst eine Pfändung, wenn Schuldner ihre Geldstrafe nicht zahlen. Eine Aufhebung der Pfändung durch öffentliche Gläubiger folgt derselben Vorgangsweise wie bei privaten Gläubigern.
Wie kann man eine Pfändung aufheben? Die häufigsten Methoden
Es gibt mehrere Wege, wie Schuldner eine Pfändungsaufhebung vollständig oder teilweise erreichen können. Welche Methode die beste ist, hängt von der individuellen Situation des Schuldners, der Art der Schulden und dem Gläubiger ab. Folgende Methoden kommen bei der Pfändungsaufhebung am häufigsten vor.
Die vollständige Bezahlung der Schulden

Der direkteste Weg, eine Kontopfändung – oder jede andere Art der Pfändung – endgültig aufzuheben, ist die vollständige Begleichung aller offenen Forderungen. Schuldner zahlen dafür die gesamte geschuldete Summe inklusive aller Zinsen und Kosten an den Gläubiger.
Nach dem Eingang der Zahlung ist der Gläubiger gesetzlich verpflichtet, die Pfändung für erledigt zu erklären und die Aufhebung der Pfändung zu veranlassen.
Eine Ratenzahlung mit den Gläubigern vereinbaren
Für viele Schuldner ist es nicht möglich, die offenen Forderungen vollständig zu bezahlen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, dem Gläubiger vorzuschlagen, die Pfändung aufheben und durch eine Ratenzahlung ersetzen zu lassen. Schuldner nehmen dabei Kontakt mit dem Gläubiger auf und bieten ihm eine verbindliche Ratenzahlung an. Ein realistischer Plan, der die finanzielle Leistungsfähigkeit des Schuldners belegt, erhöht die Erfolgschancen.

Stimmt der Gläubiger der Ratenzahlung zu, kann er die Pfändung auf dem Konto aufheben. Dies ist jedoch eher selten der Fall. Meist wird die Pfändung nur ruhend gestellt. Das bedeutete, dass die Pfändung nicht vollständig aufgehoben, sondern nur „pausiert“ wurde. Die Pfändung bleibt im Hintergrund bestehen, wird aber nicht aktiv vollstreckt, solange die Schuldner ihre Raten pünktlich zahlen.
Schuldner können dann wieder über ihr Einkommen oder Guthaben oberhalb des Pfändungsfreibetrags verfügen. Halten die Schuldner die Ratenzahlung nicht ein, kann der Gläubiger die Pfändung sofort wieder aktivieren. Die Ratenzahlung hebt die Pfändung also oft nicht vollständig auf. Der Gläubiger muss die ruhende Pfändung erst aufheben lassen, wenn alle Schulden vollständig beglichen sind.
Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 2.12.2015, Az. VII ZB 42/14) ist eine Ruhendstellung der Pfändung nur mit der Zustimmung des Drittschuldners (z. B. der Bank) wirksam.
Vollstreckungsschutz beantragen

Bei manchen Pfändungen gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 258 AO zu stellen. Ein solcher Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Pfändung für den Schuldner eine unbillige Härte darstellt. Diese liegt beispielsweise vor, wenn die Vollstreckung Nachteile mit sich bringen würde, die weit über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die wirtschaftliche oder persönliche Existenz gefährden.
Zum Beispiel: Eine Pfändung durch das Finanzamt droht, die Gesundheit oder den Arbeitsplatz des Schuldners zu gefährden. Wird dem Antrag stattgegeben, kann das Finanzamt die Pfändung vollständig aufheben oder beschränken.
Wie lange dauert es, eine Pfändung aufheben zu lassen?

Die eigentliche Dauer der Pfändungsaufhebung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auch wenn Schuldner die Pfändung sofort aufheben möchten, ist dies in der Praxis kaum möglich. Es ist immer mit einer gewissen Bearbeitungszeit bei Gläubigern, Gerichten und Banken zu rechnen.
Hat der Schuldner seine Forderungen beglichen und ist der Betrag beim Gläubiger eingegangen, muss dieser die Pfändung offiziell für erledigt erklären und dies dem Drittschuldner mitteilen. Die Bearbeitungszeit der Bank beträgt in der Regel wenige Tage bis zwei Wochen.