Schuldenvergleich: Außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schuldenvergleich: Wie hoch sollte die Teilsumme sein, um den Gläubiger zufriedenzustellen?
Schuldenvergleich: Wie hoch sollte die Teilsumme sein, um den Gläubiger zufriedenzustellen?

Wer Schulden hat, versucht diese mit allen Mitteln zu tilgen oder zumindest zu reduzieren. Schuldner haben in diesem Zusammenhang einige Möglichkeiten, Schulden abzubauen, und sind in erster Linie darauf aus, eine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern zu erzielen.

Infrage kommen hierbei zum Beispiel eine vollständige Abzahlung der Schulden in Raten, ein Schuldenerlass oder auch ein Schuldenvergleich. Das Ziel einer jeden außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern ist es, auf kurz oder lang die Schuldenfreiheit zu erreichen und dabei die Anmeldung einer Privatinsolvenz zu vermeiden.

Doch wie kann ein außergerichtlicher Schuldenvergleich erreicht werden? Wie sieht ein Musterbrief für den Schuldenvergleich aus? Was müssen Sie beachten, wenn Sie bei Schulden einen Vergleich aushandeln wollen? All das erfahren Sie im Folgenden.

Schuldenvergleich kurz zusammengefasst

Was ist ein Schuldenvergleich?

Das ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die außergerichtliche Einigung zwischen einem Schuldner und seinen Gläubigern über einen geordneten Schuldenabbau. Auch ein gerichtlicher Vergleich ist im Rahmen der Privatinsolvenz möglich.

Was sieht so ein Schuldenvergleich aus?

Die Gestaltung eines solchen Vergleichs hängt von verschiedenen Dingen ab, z. B. von der finanziellen Situation des Schuldners und der Höhe seiner Schulden. Außerdem gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Vergleich zu gestalten. Er kann etwa eine Ratenzahlung, einen teilweisen Schuldenerlass oder eine Stundung (Zahlungsaufschub) beinhalten.

Wie hoch ist die Chance, dass ein solcher Vergleich zustandekommt?

Hier kommt es maßgeblich auf das Angebot des Schuldners und sein Verhandlungsgeschick an. Entscheidend ist aber letztlich die Frage, ob sich der Gläubiger darauf einlassen will. Je besser er durch einen Schuldenvergleich gestellt wird im Vergleich zu einer Privatinsolvenz, desto besser sind die Erfolgschancen.

Bei Schulden einen Vergleich anbieten: Wie müssen Schuldner vorgehen?

Wie muss ein Schreiben für den Schuldenvergleich aussehen? Tipps dafür erhalten Sie hier.
Wie muss ein Schreiben für den Schuldenvergleich aussehen? Tipps dafür erhalten Sie hier.

Wichtig ist, dass Sie im Vorfeld am besten einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung konsultieren. Diese können Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen und wissen, worauf es bei der Kommunikation mit den Gläubigern ankommt.

Dem Gläubiger muss glaubhaft gemacht werden, dass die offenen Forderungen auch auf langfristige Sicht nicht beglichen werden können.

Stattdessen wird ihm eine Teilsumme angeboten, die der Schuldner dann entweder per Einmalzahlung oder in Raten abbezahlt. Auf diese Weise erhält der Gläubiger zumindest einen Teil seiner Forderungen zurück.

Wird ein Schuldenvergleich abgelehnt, bleibt meist nur der Weg in die Privatinsolvenz.

Schuldenvergleich: Wie viel Prozent der Schulden muss dann noch gezahlt werden?

Betroffene fragen sich häufig bei einem Schuldenvergleich, wie viel sie anbieten müssen, damit der Gläubiger auf das Angebot eingeht. Pauschal lässt sich dies jedoch nicht sagen, denn welcher Betrag im Endeffekt ausreicht, dass dem Schuldenvergleich stattgegeben wird, ist immer vom Einzelfall abhängig.

Schuldenvergleich: Wird die SCHUFA-Auskunft dadurch beeinflusst? Können durch den Schuldenvergleich die Schulden vollständig getilgt werden, wird der SCHUFA-Eintrag dazu gelöscht.

Schuldenvergleich – Musterbrief

Wollen Sie den Brief für einen Schuldenvergleich selber schreiben, können Sie dafür die folgende Vorlage benutzen, die Sie sich kostenlos herunterladen können. Beachten Sie aber, dass es sich dabei lediglich um ein Muster-Schreiben für den Schuldenvergleich handelt und dieses keinesfalls unverändert übernommen werden sollte.

Schuldenvergleich (Musterbrief)

Susanne Schuldner
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Gerald Gläubiger
Musterweg 1
54321 Musterhausen

[Ort und Datum]

Geschäftszeichen/Aktenzeichen: XXXX

Sehr geehrter Herr Gläubiger,

seit dem [Datum] habe ich bei Ihnen offene Forderungen in Höhe von [Betrag] Euro zu begleichen. Leider besteht derzeit keine Aussicht darauf, dass sich meine wirtschaftliche Situation in nächster Zeit verbessern wird, sodass es mir auch in naher Zukunft aus folgenden Gründen nicht möglich sein wird, die offenen Forderungen bei Ihnen zu begleichen:

[Ausführliche Begründung]

Aus diesen Gründen möchte ich Ihnen folgende Regelung für einen außergerichtlichen Schuldenvergleich vorschlagen:

[Entweder] Vergleich durch eine monatliche Ratenzahlung
Ich werde die Vergleichssumme in Höhe von [Betrag] Euro ab dem [Datum] jeweils zum ersten des Monats in Raten bei Ihnen abbezahlen.

[Oder] Vergleich durch eine einmalige Zahlung
Ich werde anstelle der ausstehenden Forderung in Höhe von [Betrag] Euro eine einmalige Vergleichssumme in Höhe von [Betrag] Euro an Sie zahlen. Sollten Sie diesem Vorschlag schriftlich zustimmen, werde ich das Geld unverzüglich überweisen.

Ich bitte Sie darum, meinen Vorschlag wohlwollend zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Schuldner

_________________
Unterschrift

Musterbrief zum Schuldenvergleich hier kostenlos herunterladen

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Bildnachweise:
– fotolia.com/Gregory Lee
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Schuldenvergleich: Außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern
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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

5 Antworte zu “Schuldenvergleich: Außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern”

  1. Braun

    5. März 2023 um 12:49 Uhr

    Hallo , kann der Gläubiger bei einem abgeschlossenen Vergleich auf den Vergleichsbetrag Zinsen erheben, oder sind die von vornherein ausgeschlossen.?
    Wenn ja, wo ist das gesetzlich geregelt ?
    Oder kann er Zinsen verlangen, wenn dies nicht ausdrücklich im Vergleich steht?

  2. josef

    8. Juni 2020 um 22:57 Uhr

    leasingvertrag fürs auto vor insolvenzantrag abgeschlossen!

    muss ich das geleaste auto zurück geben obwohl ich es für meinen täglichen Arbeitsweg benötige?

  3. Anke K.

    5. Mai 2019 um 14:04 Uhr

    Ich bin bei einer Schuldnerberatung und möchte einen außergerichtlichen Vergleich.Jetzt wird mir gesagt , ich soll auf die Kreditkündigung warten und dann könnte sie neu verhandeln.
    Meine Frage ist das Richtig?
    Kann man das nicht bei noch bestehenden Kredit verhandeln?
    Mit freundlichen Grüßen
    Fr. K.

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 15:29 Uhr

      Hallo Anke,

      ohne Kenntnis der genauen Umstände können wir leider keine Einschätzung treffen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

    • Michael

      5. März 2021 um 6:56 Uhr

      die Frage ist ja schon etwas älter, aber für alle diejenigen wo das gleiche Problem besteht.
      Wenn der Kreditvertrag noch läuft, dann hat die Bank bzw. der Kreditnehmer überhaupt keinen Anlass um mit ihnen ggf. einen Vergleich abzuschließen, da er im Grunde nur die vereinbarte Raten pünktlich haben will. Erst wenn der Schuldner mit seinen Raten in Verzug ist, kündigt der Kreditgeber den Kredit. Dadurch verlangt der Kreditnehmer die noch offene Summe bzw. Forderung in einer Zahlung ein. Da nun der Vertrag gekündigt ist und der Kreditgeber die Gesamtforderung geltend macht, ist es ggf. nun möglich über eine andere Ratenzahlungsvereinbarung bzw. Vergleich zu verhandeln.
      Die Frage ist nur, was wird mit dem außergerichtlichen Vergleich bezweckt? Eine geringe Ratenzahlung könnte man sicherlich auch vorher verhandeln oder das aussetzen von Raten. Des Weiteren könnte der Gläubiger auch dem außergerichtlichen Vergleich nicht zustimmen und wäre der nächste Schritt Insolvenz. Daher muss man vorher genau überlegen was man wie macht. Nur wie privatinsolvenz.net schon geschrieben hat, ohne genaue Fakten bzw. Kenntnisse kann man da keine Entscheidung treffen. Meine Angaben sind natürlich ohne Gewähr und stellt auch keine Rechtsberatung da, bitte suchen Sie sich einen Fachanwalt oder gehen Sie zur Schuldnerberatung.

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