Pfändungsfreibetrag erhöhen: Was ist dafür nötig?

Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer kann den Pfändungsfreibetrag erhöhen?
Wer kann den Pfändungsfreibetrag erhöhen?

Innerhalb einer Pfändung lässt sich ein gewisser monatlicher Betrag durch ein Pfändungsschutzkonto schützen. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Pfändungsfreibetrag, der aktuell bei 1.560 Euro (Stand: 09/2025) im Monat liegt. Unter Umständen können Sie diesen Pfändungsfreibetrag sogar erhöhen.

Zum Beispiel können Sie auf die Zahlung von Unterhalt verweisen oder den Pfändungsfreibetrag erhöhen, weil Sie Kindergeld beziehen. Was dafür nötig ist, wo Sie den Antrag stellen müssen und welche Gründe die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags noch rechtfertigen erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Pfändungsfreibetrag erhöhen kurz zusammengefasst

Wie kann ich den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen?

Um auf Ihrem P-Konto den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen, benötigen Sie eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung. Diese müssen Sie bei Ihrer Bank vorlegen. Alternativ können Sie einen Antrag beim Amtsgericht stellen.

Kann ich einen Pfändungsfreibetrag auch rückwirkend erhöhen?

Die Anhebung der Pfändungsfreigrenze gilt erst, sobald Sie die entsprechende Bescheinigung vorgelegt haben. Unter Umständen können Sie aber rückwirkend andere Ansprüche geltend machen. Darüber klären wir Sie hier auf.

Wo kann man den Pfändungsfreibetrag erhöhen?

Ihr Antrag, um den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen, muss beim Amtsgericht bzw. Vollstreckungsgericht in schriftlicher oder mündlicher Form gestellt werden.

Pfändungsfreibetrag erhöhen: Welche Gründe kann ich dafür anführen?

Pfändungsfreibetrag erhöhen: Eine P-Konto-Bescheinigung oder ein bewilligter Antrag vom Amtsgericht ist notwendig.
Pfändungsfreibetrag erhöhen: Eine P-Konto-Bescheinigung oder ein bewilligter Antrag vom Amtsgericht ist notwendig.

Für die Erhöhung Ihres Pfändungsfreibetrags müssen Sie sich an das zuständige Amtsgericht bzw. Vollstreckungsgericht wenden. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung zu erwirken, die Sie Ihrer Bank vorzeigen müssen.

Eine P-Konto-Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt oder von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Unter Umständen kann Ihnen auch Ihr Arbeitgeber eine entsprechende Kontobescheinigung ausstellen. Dieser tritt nämlich häufig als Drittschuldner ein, wenn die Forderungen eines Gläubigers in Form einer Lohnpfändung beglichen wird.

Alternativ können Sie sich auch direkt an Ihre Bank wenden. Dort können Sie durch das Vorzeigen von Unterlagen wie z. B. Sozialleistungsbescheide gleich vor Ort den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen.

Doch aus welchen Gründen kann ich meinen Pfändungsfreibetrag überhaupt erhöhen? Wichtig ist für Sie zu wissen, dass durch eintretenden Mehrbedarf keine automatische Erhöhung erfolgt. Sie haben zwar gemäß § 850f. ZPO einen entsprechenden Anspruch bei Mehrbedarf. Sie müssen jedoch selbst tätig werden und einen entsprechenden Antrag einreichen, um Ihren Pfändungsfreibetrag zu erhöhen, z. B. wegen gestiegener Miete.

Weitere Gründe für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags können die folgenden sein:

  • Unterhaltszahlungen
  • Geburt eines Kindes
  • Erhalt von einmaligen Sozialleistungen
  • Mehrbedarfszahlungen, die auf Krankheiten zurückzuführen sind

Auch Ihr Beruf kann ein Grund dafür sein, den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen. Ein Beispiel: Wegen beruflicher Mehraufwendung wie z. B. Fahrtkosten oder Materialbeschaffungskosten haben Sie ungeplante Ausgaben. Legen Sie hierfür Ihrem Antrag die entsprechenden Belege bei.

Wichtig! Die Erhöhung Ihres Pfändungsfreibetrages gilt erst, wenn Sie eine entsprechende Bewilligung erhalten haben. Eine rückwirkende Erhöhung ist nicht möglich. Sie haben aber die Möglichkeit, unrechtmäßige Zahlungen zurückzufordern, z. B. wenn sich Gläubiger noch an veralteten Pfändungstabellen orientieren.

Wie lange dauert es, den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen?

Sie wollen Ihren Pfändungsfreibetrag erhöhen? Die Dauer der Beantragung kann zwischen Wochen und Monaten variieren.
Sie wollen Ihren Pfändungsfreibetrag erhöhen? Die Dauer der Beantragung kann zwischen Wochen und Monaten variieren.

Die Dauer des Verfahrens, den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen, hängt auch ein bisschen davon ab, für welche Variante Sie sich entscheiden. Eine P-Konto-Bescheinigung können Sie kostenlos erhalten, wenn Sie diese bei einem Jobcenter, einer Schuldnerberatungsstelle oder Ihrem Arbeitgeber beantragen.

Das hat jedoch alles sein Für und Wider. Bei Schuldnerberatungsstellen müssen Sie möglicherweise mehr Zeit einplanen, bis Sie die Bescheinigung erhalten und Ihrer Bank vorzeigen können. Bei Ihrem Arbeitgeber kommt es u. a. darauf an, ob dieser bislang von der Pfändung wusste – und überhaupt etwas davon erfahren soll. In allen Fällen gilt: Die Pflicht zur Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung besteht nicht.

Am schnellsten erhalten Sie die Bescheinigung bei einem Rechtsanwalt. Dies wird jedoch wiederum mit einer Gebühr verbunden sein. Dafür erhalten Sie das Dokument innerhalb weniger Tage.

Übrigens: Erhalten Sie die P-Konto-Bescheinigung, um Ihren Pfändungsbeitrag zu erhöhen, gilt diese unbefristet und muss von Ihrer Bank für mindestens zehn Jahre berücksichtigt werden.

Die Bank ist allerdings unter Umständen nicht dazu verpflichtet, Ihre Bescheinigung anzuerkennen. Als Alternative bietet sich ein offizieller Antrag bei der Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes an. Zuständig ist hier normalerweise Amtsgericht in Ihrem Wohnort.

Der Antrag, um den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen, kann sowohl online oder vor Ort in schriftlicher als auch mündlicher Form gestellt werden. Gerichtskosten entstehen Ihnen in diesem Fall nicht, eine Antragsfrist liegt ebenfalls nicht vor. Sie sollten dem Antrag allerdings sämtliche Dokumente beilegen, die begründen können, warum Sie den Pfändungsfreibetrag erhöhen wollen.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte Jura an der Universität Bremen mit Schwerpunkt auf Verbraucherrecht. In Dublin erwarb er seinen Master of Arts (LL. M.). 2014 erhielt er seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Auf privatinsolvenz.net informiert er Verbraucher über ihre Rechte während eines Insolvenzverfahrens.

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