
Jeder Verbraucher hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein P-Konto. Es ist vor allen Dingen für Personen hilfreich, die überschuldet sind und sich in einem Insolvenzverfahren befinden.
Um die Gläubiger zu bedienen, werden bei einer Verbraucherinsolvenz Teile des Einkommens und Vermögens des Schuldners gepfändet. Allerdings steht jedem Betroffenen in Deutschland das Existenzminimum zu. Es ist unpfändbar.
Hier kommt das P-Konto ins Spiel. Es schützt eine festgesetzte Summe vor der Pfändung. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über den P-Konto Freibetrag. U. a. informieren wir über die Höhe sowie über die Möglichkeiten, den Freibetrag ansteigen zu lassen. Außerdem werfen wir einen Blick darauf, was passiert, wenn Sie das Limit überschreiten.
P-Konto Freibetrag kurz zusammengefasst
Ja, sie können den Freibetrag auf Ihrem P-Konto erhöhen, etwa bei einmaligen Sozialleistungen oder Gehaltsnachzahlungen. Sie müssen dafür Ihrer Bank lediglich eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, um dieses zusätzliche Guthaben zu schützen.
Guthaben oberhalb des Freibetrags wird grundsätzlich gepfändet, es sei denn, Sie können Ihren Freibetrag (z. B. wegen Unterhaltspflichten) durch eine Bescheinigung dauerhaft oder einmalig anheben lassen. Ohne diese Anpassung steht das überschüssige Geld den Gläubigern zu. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Behörden wie die Familienkasse oder Sozialleistungsträger (z. B. Agentur für Arbeit) sind gesetzlich zur Ausstellung verpflichtet. Auch Arbeitgeber und Schuldnerberatungen können die Bescheinigung ausstellen, sind dazu jedoch nicht gezwungen.
Inhalt
Wie hoch ist der Freibetrag beim P-Konto?
Der Pfändungsfreibetrag beträgt seit dem 01.07.2025 1.560 € pro Monat. Dieses Geld darf weder von Ihren Gläubigern noch von Ihrem Insolvenzberater beansprucht werden. Alles darüber hinaus gehende Guthaben kann unter Umständen gepfändet werden.
Jedoch kann beim P-Konto der Freibetrag steigen. Dies hängt insbesondere von Ihren Lebensumständen und Ihrem Einkünften ab. Sind Sie z. B. verheiratet, unterhaltspflichtig oder leben Sie mit einer Behinderung, kann sich das auf den Freibetrag Ihres P-Kontos auswirken.
Wenn Sie ein P-Konto einrichten wollen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Bank stellen. Darin bringen Sie Ihren Wunsch zum Ausdruck, Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Die Etablierung eines P-Kontos ist kostenlos.

Wie Sie Ihren P-Konto Freibetrag bei Unterhaltspflicht berechnen
Wenn Sie unterhaltspflichtig sind, wirkt sich das auf den Freibetrag bei Ihrem P-Konto aus. Wenn Sie z. B. ein Kind mit versorgen müssen, erhöht sich Ihr Guthaben von 1.560 € auf 2.145,23 € im Monat. Es handelt sich also um einen Anstieg um 585,23 €.

Für weitere Personen, denen Sie Unterhalt gewähren, erhalten Sie 326,04 € extra. Deswegen beträgt der P-Konto Freibetrag mit 2 Kindern 2.471,27 €. Das Guthaben kann maximal durch fünf zusätzliche Summen erhöht werden.
Nicht nur für leibliche Kinder steigt beim P-Konto der Freibetrag. Auch durch andere Mitglieder des Haushalts kann eine Erhöhung zustande kommen. Hierbei ist entscheidend, ob Sie unterhaltspflichtig sind oder mit der anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Trifft letzteres zu, kann sich Ihr Freibetrag auch aufgrund von Sozialleistungen vergrößern, die z. B. ihr Lebensgefährte bezieht. Im Regelfall zählen zu den Personen, die unter Umständen den Freibetrag anwachsen lassen können:
- Kind
- Stiefkind
- Ehepartner
- Lebensgefährte
Auch wenn Sie geschieden sind und Ihrem ehemaligen Ehepartner gegenüber unterhaltspflichtig sind, passt sich Ihr unpfändbares Guthaben auf Ihrem P-Konto über den Freibetrag an.
Übrigens: Das Kindergeld ist nicht pfändbar. Es steht dem Schuldner zur Verfügung. Der Freibetrag wird gemäß § 902 Abs. 5 Zivilprozessordnung (ZPO) erhöht.
P-Konto Freibetrag in der Tabelle übersichtlich dargestellt
Wenn Sie einer Person Unterhalt gewähren, steigt Ihr Guthaben. Sie können Ihren P-Konto Freibetrag aus der Tabelle entnehmen. Ob verheiratet oder mit Kind ist hierbei unerheblich. Die Summe, dass Sie der Basis von 1.560 € hinzurechnen können, ändert sich dadurch nicht.
| Freibetrag | Personen, denen Sie Unterhalt gewähren |
|---|---|
| 1.560 € | 0 |
| 2.145,23 € | 1 |
| 2.471,27 € | 2 |
| 2.797,31 € | 3 |
| 3.123,35 € | 4 |
| 3.449,39 € | 5 |
Sie brauchen eine Bescheinigung, um den Freibetrag bei Ihrem P-Konto zu erhöhen
Wenn Sie aufgrund von Sozialleistungen oder einer bzw. mehrerer Unterhaltsverpflichtungen Ihren Freibetrag erhöhen wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie der Bank vorlegen. Dadurch belegen Sie Ihrem Kreditinstitut, dass ein größeres Guthaben dem Kündigungsschutz unterliegt.
Die Bescheinigung können Sie an verschiedenen Orten erhalten. Familienkassen und Sozialleistungsträger, wie z. B. die gesetzliche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit, sind dazu verpflichtet, die Belege auszustellen. Auch Schuldnerberatungen oder Ihr Arbeitgeber können Ihnen die Bescheinigung anfertigen. Allerdings sind sie dazu nicht durch das Gesetz gezwungen.

Auch wenn Sie bei Ihrem P-Konto den Freibetrag nur einmalig erhöhen wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung. Dies kann unter anderem bei einmaligen Sozialleistungen oder Gehaltsnachzahlungen der Fall sein.