
Dass offene Rechnungen im schlimmsten Fall zu einer Zwangsvollstreckung führen können, ist bekannt. Bei unbezahlten Forderungen und ggf. ignorierten Mahnungen greifen Gläubiger auch gerne auf ein Inkassoverfahren zurück. In diesem Fall wird Unternehmen durch den Gläubiger beauftragt, das auf Inkassotätigkeiten spezialisiert ist.
Doch was genau ist ein Inkassoverfahren eigentlich? Was darf ein Inkasso und was nicht? Welche Folgen hat ein Inkassoverfahren? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Das Inkassoverfahren kurz zusammengefasst
Ein Inkassoverfahren wird von einem Gläubiger in Auftrag gegeben, wenn Sie als Schuldner offene Forderungen nicht begleichen. In diesem Fall wird ein Inkassounternehmen damit beauftragt, die Forderungen einzutreiben. Mehr zu der Vorgehensweise finden Sie hier.
Sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Unternehmen dürfen als Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragen.
Die Kosten für ein Inkassoverfahren richten sich in der Regel nach einem bestimmten Gebührensatz. Die Kosten sind durch den Schuldner zu tragen, allerdings darf der Gläubiger hierbei nur einen bestimmten Betrag in Rechnung stellen. Genaueres erfahren Sie hier.
Inhalt
Inkassoverfahren: Definition & Ablauf

Unter dem Begriff „Inkasso“ versteht man das Eintreiben von fälligen bzw. offenen Geldforderungen. Ein Inkassoverfahren beschreibt also nichts anderes als das Vorgehen und den Ablauf zum Eintreiben der Forderung. Doch wie läuft dieses Inkassoverfahren ab?
Wenn ein Gläubiger noch offene Forderungen gegen einen oder mehrere Schuldner besitzt, die diese(r) nicht begleicht oder begleichen kann, kann er zu verschiedenen Maßnahmen greifen. Eine davon ist, ein Inkassounternehmen damit zu beauftragen, die fälligen Forderungen einzutreiben.
Mit Beauftragung eines Inkassobüros ist die Einleitung des Verfahrens erfolgt und somit auch die Frage beantwortet, ab wann ein Inkassoverfahren angelaufen ist. Das Unternehmen fungiert nun als Mittler zwischen Gläubiger und Schuldner mit dem Ziel, die Forderungen des Gläubigers zu befriedigen. Zu diesem Zweck kann das Inkassounternehmen u. a. folgende Maßnahmen ergreifen:
- Versenden von Zahlungsaufforderungen
- Erfragen von wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners
- Aufenthalt oder Adresse des Schuldners ermitteln (falls nicht durch den Gläubiger bekannt)
- Zahlungsvereinbarungen abschließen
- Einleitung eines gerichtlichen Mahnbescheids
- Durchführung einer Zwangsvollstreckung
Wollen Sie als Gläubiger ein Inkassoverfahren einleiten, haben Sie dazu zwei Möglichkeiten: Sie können das Unternehmen mit der Forderungseintreibung beauftragen oder eine Forderungsabtretung vollziehen, wodurch das Inkassobüro die Forderungen im eigenen Namen eintreibt. Das Unternehmen darf aber erst dann aktiv werden, wenn der Schuldner bei einem tatsächlich geschlossenen Vertrag mit der Zahlung im Verzug ist.
Im Anschluss an die Einleitung des Inkassoverfahrens wird zunächst eine außergerichtliche Lösung gesucht. Das Inkassounternehmen sucht den Dialog mit dem Schuldner und versucht, zwischen ihm und Ihnen als Gläubiger zu vermitteln und Zahlungsvereinbarungen zu erzielen.
Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, wird zunächst ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Ab hier gelten Fristen beim Inkassoverfahren. Der Schuldner muss binnen zwei Wochen reagieren oder gegen das Inkassoverfahren Widerspruch einlegen. Ansonsten kann ein Vollstreckungstitel erwirkt und eine Zwangsvollstreckung als letzter Schritt durchgeführt werden.
Zeit und Kosten, die Sie für ein Inkassoverfahren einplanen sollten

Die Dauer eines Inkassoverfahrens lässt sich pauschal nicht festlegen. Hierbei kommt es vor allem auf das Verhalten des Schuldners an und natürlich auch darauf, wie schnell das Inkassounternehmen Ihren Fall bearbeitet.
Wird Ihr Fall bereits durch eine außergerichtliche Einigung geklärt und eine Zahlungsvereinbarung geschlossen, kann das Inkassoverfahren nach wenigen Wochen beendet werden. Hierbei können Sie zwischen vier bis acht Wochen einplanen.
Anders verhält es sich, wenn der Schuldner die Mahnungen ignoriert oder Versuche unternimmt, um das Inkassoverfahren einstellen zu können. In diesem Fall wird ein gerichtliches Verfahren unumgänglich. Dadurch wird sich das Inkassoverfahren ziemlich sicher mindestens einige Monate hinziehen.
Die Kosten für ein Inkassoverfahren richten sich nach einem bestimmten Gebührensatz. Die genaue Summe ist von der Höhe der Forderung abhängig, jedoch wird im Regelfall eine Gebühr von 0,9 erhoben. Liegt ein einfacher Fall vor, also ein Fall in dem der Schuldner die Forderung bereits nach der ersten Zahlungsaufforderung begleicht, verringert sich der Gebührensatz sogar auf 0,5.
Die Kostenübernahme muss durch den Schuldner erfolgen, allerdings darf der Gläubiger in diesem Fall nur die Höhe in Rechnung stellen, die gemäß § 13e Abs. 1 RDG auch von einem Rechtsanwalt in Rechnung gestellt worden wäre.
Tipps für Schuldner beim Inkassoverfahren: Was muss ich tun?

Natürlich stellen sich auch für Schuldner viele Fragen bezüglich eines Inkassounternehmens. Wenn Sie eine Forderung eines Inkassounternehmens im Briefkasten gilt deshalb zunächst: Ruhe bewahren.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Mahnung eines angeblichen Inkassounternehmens als Betrug herausstellt. Prüfen Sie deshalb zunächst, welche nicht beglichene Forderung Ihnen vorgeworfen wird. Haben Sie mit dem genannten Gläubiger tatsächlich einen Vertrag geschlossen und die Rechnung nicht bezahlt?
Stellt sich heraus, dass die Forderung berechtigt ist, sollten Sie um eine schnelle Zahlung bemüht sein. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, kann der Gläubiger Ihnen neben den Kosten für das Inkassounternehmen ansonsten ggf. auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten in Rechnung stellen und Sie zahlen das Vielfache der ursprünglichen Forderung.
Wird ein Inkassoverfahren ohne Mahnung eingeleitet, sollten Sie noch genauer hinschauen. Nichtsdestotrotz ist auch das möglich. Haben Sie mit dem Gläubiger eine Zahlungsfrist vereinbart, dann kann das Inkassoverfahren auch ohne vorherige Mahnung eingeleitet werden.
Wird ein Inkassoverfahren bei der Schufa gemeldet? Ein Inkassoverfahren bedeutet nicht automatisch, dass Sie einen negativen Schufa-Eintrag erhalten. Damit das passiert, müssen gleich vier Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens zwei unbeantwortete schriftliche Mahnungen.
- Mindestens vier Wochen Abstand zwischen den jeweiligen Mahnungen.
- In der Mahnung muss ein Hinweis auf einen negativen Schufa-Eintrag bei Nichtbegleichung der Forderung vorhanden sein.
- Sie haben keinen Widerspruch gegen die Forderung eingelegt.
Auch wenn es selten geschieht: Der Vollständigkeit halber sollten Sie prüfen, ob möglicher eine Verjährung das Inkassoverfahren abwenden könnte. Gemäß § 195 BGB müssen Gläubiger innerhalb von drei Jahren Ihre Forderungen geltend machen.