Stundung kurz zusammengefasst
Gründe für eine Stundung sind in der Regel ein vorübergehender, nicht selbst verschuldeter Liquiditätsengpass des Schuldners. Ziel ist es, dem Schuldner Zeit zu verschaffen, die Zahlung später in voller Höhe leisten zu können, da keine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Eine Stundung verschiebt die Fälligkeit der Schuld auf einen späteren Zeitpunkt, wodurch Sie während der vereinbarten Dauer nicht in Verzug geraten. In der Regel fallen für die Zeit der Fristverschiebung jedoch Stundungszinsen an.
Sie müssen die Stundung beim Finanzamt schriftlich beantragen. Dabei ist es Ihre Aufgabe, Ihre vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten darzulegen und zu belegen. Mehr zum Antrag erfahren Sie hier.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen keine allgemeingültige Frist für eine Stundung vor. Bei Steuerschulden wird häufig ein Zeitraum von maximal sechs Monaten angesetzt.
Inhalt
Im Video: Das Wichtigste zur Stundung im Überblick
Was ist eine Stundung? Die Bedeutung einfach erklärt!

Was bedeutet eine Stundung für Schuldner und Gläubiger? Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Instrument, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.
Sie bietet Schuldnern die Möglichkeit, die Fälligkeit einer Forderung hinauszuzögern, ohne dass die Schuld selbst erlischt.
Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, die Zahlung vorübergehend auszusetzen oder zu verschieben.
Was ist der Unterschied zwischen einer Stundung und einer Ratenzahlung?

Eine Stundung bewirkt laut Definition also, dass eine bereits fällige Forderung zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird. Daneben gibt es noch die Ratenzahlung. Für Laien ist häufig nicht ganz klar, wodurch sich die beiden genau auszeichnen.
Der Unterschied zwischen einer Ratenzahlung und einer Stundung liegt in der Art der Fälligkeitsverschiebung, wie die folgende Übersicht zeigt:
| Merkmal | Stundung | Ratenzahlung |
|---|---|---|
| Was passiert? | Die gesamte Schuld wird zu einem späteren, neu vereinbarten Termin fällig. | Die Schuld wird in kleinere, zeitlich gestaffelte Beträge (Raten) aufgeteilt, die nacheinander fällig werden. |
| Ziel | Überbrückung eines kurzfristigen Engpasses. | Besserer Ausgleich der Schuld bei dauerhaft angespannter Finanzlage. |
Wichtig: Eine Stundung ist keine automatische Ratenzahlung. Wenn Sie eine Aufteilung der Schuld wünschen, müssen Sie dies gesondert als Ratenzahlung vereinbaren.
Wann ist eine Stundung möglich?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt das deutsche Privatrecht. Eine Stundung ist laut BGB ein Schuldänderungsvertrag (§ 311). Ein solcher kann nicht einseitig erfolgen, sondern setzt grundsätzlich eine Vereinbarung mit dem Gläubiger voraus.
Welche Gründe für eine Stundung gibt es vor diesem Hintergrund?
- Vorübergehender Liquiditätsengpass: Sie müssen darlegen, dass Sie die Zahlung vorübergehend nicht leisten können. Zeitgleich muss aber davon auszugehen sein, dass Sie die Schuld zu einem späteren, realistischen Zeitpunkt begleichen werden.
- Keine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit: Eine Stundung ist kein Instrument bei dauerhafter Überschuldung, sondern bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten.
- Billigkeitsgründe: Bei Behörden (z.B. dem Finanzamt) spielen oft sachliche Billigkeitsgründe für die Stundung eine Rolle, die eine sofortige Zahlung unzumutbar machen würden.
Welche Folgen hat die Verschiebung der Fälligkeit?
Eine Stundung hat gewisse Folgen, derer Sie sich im Vorhinein bewusst sein sollten:
- Zinsen: In der Regel verlangt der Gläubiger bei einer Stundung Zinsen für die Dauer der Fristverschiebung.
- Kein Verzug: Während der vereinbarten Stundungsdauer geraten Sie nicht in Zahlungsverzug, was in der Regel Mahngebühren oder Verzugszinsen verhindert.
- Fälligkeit: Nach Ablauf der vereinbarten Frist wird die gesamte Schuld wieder fällig. Sie müssen dann den vollen Betrag sofort bezahlen.
Stundung beim Finanzamt: Wenn Sie Ihre Steuern nicht sofort zahlen können

Ein besonders relevanter Bereich ist die Stundung einer Steuernachzahlung oder anderer Forderungen durch das Finanzamt. Diese ermöglicht es Ihnen, fällige Steuerschulden erst später zu begleichen. Sie müssen dafür einen schriftlichen Antrag auf Stundung stellen und die Gründe für Stundung darlegen.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Abgabenordnung (AO). Das Finanzamt kann eine Stundung gemäß AO bewilligen, wenn
wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. (§ 222 AO)
Wie kann ich beim Finanzamt eine Stundung beantragen?
Um beim Finanzamt für eine Stundung einen Antrag stellen zu können, gehen Sie wie folgt vor:
- Schriftlicher Antrag: Stellen Sie einen formlosen oder am besten einen offiziellen Stundungsantrag an das zuständige Finanzamt.
- Begründung: Führen Sie detailliert die Gründe für Ihren vorübergehenden Engpass auf (z.B. unvorhergesehene Ausgaben, verzögerte Einnahmen).
- Zahlungsfähigkeit: Belegen Sie, dass die vollständige Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt gewährleistet ist.
Eine Ablehnung der Stundung durch das Finanzamt kann erfolgen, wenn die Voraussetzungen nicht ausreichend belegt sind.
Beachten Sie außerdem, dass das Finanzamt Stundungszinsen verlangen kann. Diese liegen bei 0,5 Prozent für jeden angefangenen Monat. Diese zusätzliche Summe wird auf die gestundete Steuerschuld aufgeschlagen.
Fazit: Die Stundung ist eine Chance, die Sie nutzen sollten, um bei vorübergehenden Zahlungsproblemen die vollständige Zahlung sicherzustellen und Verzug zu vermeiden. Wenn Sie mit Ihren Schulden kämpfen und Unterstützung benötigen, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Schuldnerberatung oder einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt, um Ihre individuelle Situation umfassend zu klären.
