
Eine Lohnpfändung ist für viele Arbeitnehmer eine belastende Situation. Sie entsteht, wenn Gläubiger offene Forderungen nicht eintreiben können und eine Zwangsvollstreckung für das Gehalt veranlassen. In dieser ohnehin schwierigen Lage fragen sich viele Betroffene: „Ist eine Lohnpfändung ein Kündigungsgrund?“
Dieser Ratgeber klärt die wichtigsten Fragen rund um das Thema und gibt Ihnen eine Orientierung, welche Rechte und Pflichten Sie in diesem Fall haben.
Kündigung wegen Lohnpfändung kurz zusammengefasst
Nein. Eine Kündigung in der Probezeit wegen der Lohnpfändung ist in der Regel nicht zulässig. Allerdings kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen binnen zwei Wochen kündigen.
Ja. Sie können Ihr Arbeitsverhältnis trotz einer bestehenden Lohnpfändung jederzeit gemäß den gesetzlichen oder vertraglichen Fristen ordentlich kündigen. Eine Lohnpfändung hat keinen Einfluss auf Ihr Kündigungsrecht als Arbeitnehmer.
Bei einer Kündigung muss der Arbeitgeber die Lohnpfändung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiter durchführen. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnpfändung verpflichtet. Der Gläubiger muss in der Regel über den Arbeitgeberwechsel informiert werden, um die Pfändung beim neuen Arbeitgeber fortzusetzen.
Inhalt
Lohnpfändung: Ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt?

Nach deutscher Rechtslage ist die bloße Existenz einer Lohnpfändung kein Kündigungsgrund. Die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts (BAG), stellt klar, dass private finanzielle Angelegenheiten des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht das Arbeitsverhältnis betreffen.
Allerdings wird im Rahmen einer Lohnpfändung der Arbeitgeber ist als sogenannter „Drittschuldner“ gesetzlich verpflichtet, die Pfändung abzuwickeln. Dies wird aber als Teil seiner normalen betrieblichen Obliegenheiten angesehen und verschafft ihm dafür kein besonderes Kündigungsrecht gegenüber dem verschuldeten Angestellten.
Es gibt jedoch seltene Ausnahmefälle, in denen die Gehaltspfändung ein Kündigungsgrund sein kann. Das ist möglich, wenn diese zu einer erheblichen Störung des Arbeitsverhältnisses führt:
- Massiver Verwaltungsaufwand: Eine Kündigung bei Lohnpfändung kann in Betracht kommen, wenn eine extrem hohe Anzahl von Pfändungen oder Lohnabtretungen einen für den Arbeitgeber unzumutbaren Verwaltungsaufwand verursacht, der über das übliche Maß hinausgeht. Die Hürden hierfür sind in der Rechtsprechung jedoch sehr hoch.
- Verletzung der Mitwirkungspflicht: Wenn der Arbeitnehmer die Zusammenarbeit verweigert, notwendige Informationen nicht bereitstellt oder durch sein Verhalten (beispielsweise falsche Angaben) den Arbeitgeber bei der Pfändungsabwicklung behindert und ihm dadurch Nachteile entstehen.
- Besondere Vertrauensstellung: In sehr spezifischen Berufen, die eine besondere Vertrauensstellung erfordern (zum Beispiel Kassierer oder Angestellte in Banken), kann eine massive Überschuldung, die sich in zahlreichen Pfändungen manifestiert, im Einzelfall einen Vertrauensverlust rechtfertigen und damit eine Lohnpfändung als Kündigungsgrund wirksam machen.
Wichtig: In der Regel ist eine Lohnpfändung also kein Kündigungsgrund. Es kann aber durchaus möglich, dass diese eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt, wenn der betroffene Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis schwerwiegend stört.
Alles Wichtige zur Lohnpfändung auch im Video
Lohnpfändung als Kündigungsgrund: Was können Sie tun?
Wird aufgrund einer Lohnpfändung eine Kündigung gegen einen Arbeitnehmer ausgesprochen, ist diese nur in seltenen Fällen zulässig. Betroffene fragen sich dann, wie sie sich gegen das Vorgehen des Arbeitsgebers wehren können.
Sie haben bis zu drei Wochen Zeit, beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wollen Sie diesen Schritt gehen, empfiehlt es sich, den Fall zunächst von einem versierten Anwalt prüfen zu lassen.
