Insolvenzgeldbescheinigung: Ihr Recht im Ernstfall

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2026

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist eine Insolvenzgeldbescheinigung?
Was ist eine Insolvenzgeldbescheinigung?

Wenn ein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, kann dies für Arbeitnehmer schnell zu finanziellen Engpässen führen. Um den Lohnanspruch für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung abzusichern, gibt es das sogenannte Insolvenzgeld. Die Grundlage für die Auszahlung bildet die Insolvenzgeldbescheinigung. Doch was genau ist das und wer stellt die Insolvenzgeldbescheinigung aus?

Insolvenzgeldbescheinigung kurz zusammengefasst

Was ist eine Insolvenzgeldbescheinigung?

Die Insolvenzgeldbescheinigung bestätigt die Höhe Ihrer offenen Lohnforderungen und dient der Agentur für Arbeit als Berechnungsgrundlage, damit Sie Ihr Insolvenzgeld erhalten.

Wer muss die Insolvenzgeldbescheinigung ausfüllen?

Die für die Abwicklung der Insolvenzmasse zuständige Stelle (meist der Insolvenzverwalter oder Sachwalter) füllt das Formular aus. Was es beim Ausfüllen zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Woher bekomme ich eine Insolvenzgeldbescheinigung?

Sie erhalten das ausgefüllte Formular direkt von der zuständigen Stelle. Das für die Insolvenzgeldbescheinigung benötigte Formular finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Die Insolvenzgeldbescheinigung: Was ist das?

Die Insolvenzgeldbescheinigung benötigen Arbeitnehmer, um das Insolvenzgeld zu erhalten.
Die Insolvenzgeldbescheinigung benötigen Arbeitnehmer, um das Insolvenzgeld zu erhalten.

Die Insolvenzgeldbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das in Deutschland die Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld gegenüber der Agentur für Arbeit nachweist. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Ihnen diese Lohnersatzleistung ausgezahlt werden kann.

Sie dient der Agentur für Arbeit als Grundlage für die Berechnung und Auszahlung des Insolvenzgeldes. Die Bescheinigung enthält zudem alle relevanten Angaben zu Ihrem Arbeitsverhältnis und den ausstehenden Lohnansprüchen.

Wichtig: Das Insolvenzgeld sichert Ihren Lohnanspruch für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Es wird von der Agentur für Arbeit gezahlt, wenn Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden ist.

Ausfüllhinweise für die Insolvenzgeldbescheinigung

Probleme mit der Insolvenzgeldbescheinigung? Eine detaillierte Ausfüllhilfe finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.
Probleme mit der Insolvenzgeldbescheinigung? Eine detaillierte Ausfüllhilfe finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.

Die Bescheinigung muss von der Person oder Stelle ausgefüllt werden, die für die Abwicklung der Insolvenzmasse zuständig ist.

Dies ist in der Regel:

  • der Insolvenzverwalter
  • der vorläufige Insolvenzverwalter oder Sachwalter
  • der Arbeitgeber selbst oder ein Dritter (z. B. ein Steuerberater oder Lohnbüro)

Sie erhalten das Formular in der Regel direkt von der zuständigen Person oder Stelle (Insolvenzverwalter, Sachwalter, etc.). Sie können es aber auch online auf der Webseite der Agentur für Arbeit finden. Falls Sie Hilfe benötigen, finden Sie dort für die Insolvenzgeldbescheinigung zudem Erläuterungen zum Ausfüllen. 

Die Insolvenzgeldbescheinigung erfordert zudem präzise Angaben, um eine korrekte Berechnung sicherzustellen. Folgende Daten werden darin erfasst:

RubrikErforderliche Angaben
Angaben zu den persönlichen Daten des ArbeitnehmersName, Anschrift, Lohnsteuermerkmale (z. B. Steuer-ID)
Angaben zum ArbeitsverhältnisName und Anschrift des Arbeitgebers
Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses
Angaben zum InsolvenzereignisAngaben zur Höhe und eventuellen Sonderzahlungen
Angaben zum BruttoarbeitsentgeltBrutto- und Nettoentgelt sowie die Höhe der ausstehenden Forderungen
Angaben zu den Abzügenz. B. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Angaben zum rückständigen NettoarbeitsentgeltWelche Beträge gehen an den Arbeitnehmer und welche an Dritte (z. B. aufgrund von Pfändungen)

Was geben Sie in der Insolvenzgeldbescheinigung bei Kurzarbeitergeld an?

Brauchen Sie eine Insolvenzbescheinigung für das Kurzarbeitergeld?
Brauchen Sie eine Insolvenzbescheinigung für das Kurzarbeitergeld?

Sowohl das Kurzarbeitergeld (Kug) als auch das Insolvenzgeld sind Leistungen der Agentur für Arbeit. Sie verfolgen jedoch völlig unterschiedliche Zwecke:

Das Kurzarbeitergeld ist eine präventive Maßnahme, deren Hauptzweck die Überbrückung eines vorübergehenden, unvermeidbaren Arbeitsausfalls im Betrieb ist. Es dient der Erhaltung von Arbeitsplätzen und soll betriebsbedingte Kündigungen vermeiden. Es gleicht einen Teil des Entgeltausfalls aus, wenn die Arbeitszeit reduziert wird oder die Tätigkeit vorübergehend komplett ausfällt. Das Insolvenzgeld hingegen ersetzt ausgefallene Lohnansprüche bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.

Kurzarbeitergeld (Kug)

  • Voraussetzung: erheblicher und unvermeidbarer Arbeitsausfall im Unternehmen (z. B. Auftragsmangel)
  • Höhe: 60 bzw. 67 Prozent (mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz
  • Dauer: Kann über längere Zeiträume gezahlt werden, solange der Arbeitsausfall besteht

Insolvenzgeld (InsG)

  • Voraussetzung: Insolvenzereignis
  • Höhe: 100 Prozent des entgangenen Netto-Arbeitslohns (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
  • Dauer: Höchstens für drei Monate vor dem Insolvenzereignis.

Fällt der Insolvenzfall in eine Zeit, in der Sie bereits Kurzarbeitergeld (Kug) erhalten haben, müssen Sie in der Insolvenzgeldbescheinigung die tatsächlichen Ist-Entgelte sowie die Ausfallstunden detailliert angeben. Das Insolvenzgeld bemisst sich dann nach dem tatsächlich entgangenen Lohn (Soll-Entgelt), abzüglich des bereits gezahlten Kurzarbeitergeldes, für den maßgeblichen Drei-Monats-Zeitraum.

Brauchen Sie die Insolvenzgeldbescheinigung für die Steuererklärung?

Die Insolvenzgeldbescheinigung ist auch ein wichtiges Dokument für Ihr Finanzamt. Sie benötigen die Angaben, um Ihre jährliche Steuererklärung korrekt abzugeben.

Das Insolvenzgeld selbst ist zwar steuerfrei (es unterliegt nicht der Einkommensteuer). Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Einkommensteuergesetz (EStG). Das bedeutet: Das Insolvenzgeld wird bei der Berechnung des Steuersatzes für Ihr übriges Einkommen berücksichtigt. Dies kann zu einer Erhöhung des Steuersatzes führen.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für privatinsolvenz.net beantwortet er wichtige Fragen rund ums Insolvenz- und Schuldenrecht.

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