
Wenn ein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, kann dies für Arbeitnehmer schnell zu finanziellen Engpässen führen. Um den Lohnanspruch für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung abzusichern, gibt es das sogenannte Insolvenzgeld. Die Grundlage für die Auszahlung bildet die Insolvenzgeldbescheinigung. Doch was genau ist das und wer stellt die Insolvenzgeldbescheinigung aus?
Insolvenzgeldbescheinigung kurz zusammengefasst
Die Insolvenzgeldbescheinigung bestätigt die Höhe Ihrer offenen Lohnforderungen und dient der Agentur für Arbeit als Berechnungsgrundlage, damit Sie Ihr Insolvenzgeld erhalten.
Die für die Abwicklung der Insolvenzmasse zuständige Stelle (meist der Insolvenzverwalter oder Sachwalter) füllt das Formular aus. Was es beim Ausfüllen zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
Sie erhalten das ausgefüllte Formular direkt von der zuständigen Stelle. Das für die Insolvenzgeldbescheinigung benötigte Formular finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Inhalt
Die Insolvenzgeldbescheinigung: Was ist das?

Die Insolvenzgeldbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das in Deutschland die Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld gegenüber der Agentur für Arbeit nachweist. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Ihnen diese Lohnersatzleistung ausgezahlt werden kann.
Sie dient der Agentur für Arbeit als Grundlage für die Berechnung und Auszahlung des Insolvenzgeldes. Die Bescheinigung enthält zudem alle relevanten Angaben zu Ihrem Arbeitsverhältnis und den ausstehenden Lohnansprüchen.
Wichtig: Das Insolvenzgeld sichert Ihren Lohnanspruch für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Es wird von der Agentur für Arbeit gezahlt, wenn Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden ist.
Ausfüllhinweise für die Insolvenzgeldbescheinigung

Die Bescheinigung muss von der Person oder Stelle ausgefüllt werden, die für die Abwicklung der Insolvenzmasse zuständig ist.
Dies ist in der Regel:
- der Insolvenzverwalter
- der vorläufige Insolvenzverwalter oder Sachwalter
- der Arbeitgeber selbst oder ein Dritter (z. B. ein Steuerberater oder Lohnbüro)
Sie erhalten das Formular in der Regel direkt von der zuständigen Person oder Stelle (Insolvenzverwalter, Sachwalter, etc.). Sie können es aber auch online auf der Webseite der Agentur für Arbeit finden. Falls Sie Hilfe benötigen, finden Sie dort für die Insolvenzgeldbescheinigung zudem Erläuterungen zum Ausfüllen.
Die Insolvenzgeldbescheinigung erfordert zudem präzise Angaben, um eine korrekte Berechnung sicherzustellen. Folgende Daten werden darin erfasst:
| Rubrik | Erforderliche Angaben |
|---|---|
| Angaben zu den persönlichen Daten des Arbeitnehmers | Name, Anschrift, Lohnsteuermerkmale (z. B. Steuer-ID) |
| Angaben zum Arbeitsverhältnis | Name und Anschrift des Arbeitgebers Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses |
| Angaben zum Insolvenzereignis | Angaben zur Höhe und eventuellen Sonderzahlungen |
| Angaben zum Bruttoarbeitsentgelt | Brutto- und Nettoentgelt sowie die Höhe der ausstehenden Forderungen |
| Angaben zu den Abzügen | z. B. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge |
| Angaben zum rückständigen Nettoarbeitsentgelt | Welche Beträge gehen an den Arbeitnehmer und welche an Dritte (z. B. aufgrund von Pfändungen) |
Was geben Sie in der Insolvenzgeldbescheinigung bei Kurzarbeitergeld an?

Sowohl das Kurzarbeitergeld (Kug) als auch das Insolvenzgeld sind Leistungen der Agentur für Arbeit. Sie verfolgen jedoch völlig unterschiedliche Zwecke:
Das Kurzarbeitergeld ist eine präventive Maßnahme, deren Hauptzweck die Überbrückung eines vorübergehenden, unvermeidbaren Arbeitsausfalls im Betrieb ist. Es dient der Erhaltung von Arbeitsplätzen und soll betriebsbedingte Kündigungen vermeiden. Es gleicht einen Teil des Entgeltausfalls aus, wenn die Arbeitszeit reduziert wird oder die Tätigkeit vorübergehend komplett ausfällt. Das Insolvenzgeld hingegen ersetzt ausgefallene Lohnansprüche bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
Kurzarbeitergeld (Kug)
- Voraussetzung: erheblicher und unvermeidbarer Arbeitsausfall im Unternehmen (z. B. Auftragsmangel)
- Höhe: 60 bzw. 67 Prozent (mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz
- Dauer: Kann über längere Zeiträume gezahlt werden, solange der Arbeitsausfall besteht
Insolvenzgeld (InsG)
- Voraussetzung: Insolvenzereignis
- Höhe: 100 Prozent des entgangenen Netto-Arbeitslohns (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
- Dauer: Höchstens für drei Monate vor dem Insolvenzereignis.
Fällt der Insolvenzfall in eine Zeit, in der Sie bereits Kurzarbeitergeld (Kug) erhalten haben, müssen Sie in der Insolvenzgeldbescheinigung die tatsächlichen Ist-Entgelte sowie die Ausfallstunden detailliert angeben. Das Insolvenzgeld bemisst sich dann nach dem tatsächlich entgangenen Lohn (Soll-Entgelt), abzüglich des bereits gezahlten Kurzarbeitergeldes, für den maßgeblichen Drei-Monats-Zeitraum.
Brauchen Sie die Insolvenzgeldbescheinigung für die Steuererklärung?
Die Insolvenzgeldbescheinigung ist auch ein wichtiges Dokument für Ihr Finanzamt. Sie benötigen die Angaben, um Ihre jährliche Steuererklärung korrekt abzugeben.
Das Insolvenzgeld selbst ist zwar steuerfrei (es unterliegt nicht der Einkommensteuer). Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Einkommensteuergesetz (EStG). Das bedeutet: Das Insolvenzgeld wird bei der Berechnung des Steuersatzes für Ihr übriges Einkommen berücksichtigt. Dies kann zu einer Erhöhung des Steuersatzes führen.