Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid – wie man sich wehrt

Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Letzte Aktualisierung am: 12. Dezember 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Vollstreckungsbescheid ist die Konsequenz eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Er wird ausgestellt, um dem Gläubiger das Eintreiben einer offenen Forderung mit Zwangsmaßnahmen zu ermöglichen. Dazu kommt es, wenn der Schuldner im vorangegangenen Verfahren nicht auf den Mahnbescheid reagiert hat. Da es sich bei einem Vollstreckungsbescheid um einen gerichtlichen Titel handelt, räumt er dem Gläubiger umfassende Befugnisse (Zwangsmaßnahmen) ein. Der Schuldner kann sich dadurch allerdings wehren: Er kann gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen. Doch wie genau funktioniert ein solcher Einspruch? Dieser Frage gehen wir hier im Ratgeber auf den Grund.

Der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid kurz zusammengefasst

Kann man gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen?

Ja: Wenn der Schuldner den Eindruck hat, dass die geltend gemachte Forderung nicht zulässig ist, kann und sollte er Einspruch einlegen. Hier erfahren Sie, wie Sie dabei am Besten vorgehen.

Muss mein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eine Begründung haben?

Eine Begründung wird erst notwendig, wenn das Gericht den Einspruch zugelassen hat und ein Klageverfahren folgt. In diesem Fall sollte der Schuldner auf die Klageschrift reagieren, denn ein Säumnis nach dem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid kann weitreichende Folgen haben. An dieser Stelle können Sie nachlesen, was nach einem Einspruch genau passiert.

Wann ist ein Vollstreckungsbescheid unwirksam?

Ein Vollstreckungsbescheid kann unwirksam sein, wenn die geltend gemachte Forderung dem Gläubiger nicht oder nicht vollständig zusteht.

Wie lange ist die Einspruchsfrist gegen einen Vollstreckungsbescheid?

Die Einspruchsfrist gegen einen Vollstreckungsbescheid ist kurz: Der Schuldner hat nur zwei Wochen Zeit, um ihn einzulegen. Bei verspäteter Einreichung ist eine Zwangsvollstreckung kaum noch zu verhindern.

Wie schreibt man einen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid?

 Ein online-Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ist nicht möglich.
Ein online-Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ist nicht möglich.

Die gesetzliche Grundlage für den Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid bildet die ZPO, genauer gesagt § 700. Hier sind die rechtlichen Bedingungen des Verfahrens festgelegt. Wer gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen will, sollte einige Dinge beachten. Allem voran die Formalien: Einen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid online per E-Mail einzulegen, ist zum Beispiel nicht möglich. Der Einspruch muss zwar immer schriftlich erfolgen, doch das alleine reicht nicht aus. Zusätzlich muss ein sogenannter sicherer elektronischer Übermittlungsweg gewährleistet sein. Geregelt ist das in § 130a ZPO. Auch der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid per beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) ist nicht möglich.  

Merke: Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid muss per Fax oder Post (gegebenenfalls per Einschreiben) eingereicht werden.     

Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid: Bei welchem Gericht muss ich einreichen?

Bei welchem Gericht der Einspruch eingereicht werden muss, richtet sich nach der Art des Mahnverfahrens beziehungsweise nach dem Gericht, das für die Durchführung des Verfahrens zuständig ist. Handelt es sich zum Beispiel um ein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren, etwa zur Durchsetzung von Lohnforderungen, muss der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid auch beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Beim Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid gilt eine Frist von zwei Wochen. Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Bescheid an den Schuldner zugestellt wird. Ein verspäteter Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ist nicht möglich. Der Schuldner sollte also zügig handeln.

Welche Gebühren kommen bei einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid auf mich zu?

Die Gebühr für den Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid richtet sich vor allem nach dem Streitwert.
Die Gebühr für den Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid richtet sich vor allem nach dem Streitwert.

Beim Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid fallen Gerichtskosten an. Wie hoch diese Kosten ausfallen, richtet sich unter anderem nach dem Streitwert der Forderung. Darüber hinaus fallen Gebühren nach dem RVG, also dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, an. Wer diese Kosten schlussendlich trägt, hängt maßgeblich vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab: Ist der Einspruch erfolgreich, zahlt der Gläubiger. Wird der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid verworfen, gehen die Gebühren auf den Schuldiger über und er muss zahlen. Je nachdem, ob die Verwerfung vom Gericht mit oder ohne mündliche Verhandlung erfolgt, fällt für den gescheiterten Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eine Terminsgebühr an. Eine Verfahrensgebühr entsteht in jedem Fall.

Was passiert nach einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid?

Wie geht es nach dem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid weiter? Wurde gegen den Schuldner ein Vollstreckungsbescheid erlassen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wehrt sich der Schuldner nicht, beispielsweise, weil dem Gläubiger die geltend gemachte Forderung zusteht, oder er legt Einspruch ein.

Durch einen solchen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid passiert Folgendes:

Wer nach dem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid zur Zahlung der anfallenden Kosten verpflichtet ist, hängt vom Urteil ab.
Wer nach dem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid zur Zahlung der anfallenden Kosten verpflichtet ist, hängt vom Urteil ab.
  1. Das Verfahren geht in eine richterliche Prüfung über. Statt des Mahngerichts ist nun das im Mahnbescheid angegebene Zivilprozessgericht zuständig.
  2. Das Gericht wird vom Gläubiger nach dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eine Anspruchsbegründung einfordern. Der Gläubiger hat im Anschluss zwei Wochen Zeit, darzulegen, warum seine Forderungen gerechtfertigt sind. Dem Schuldner wird eine Klageschrift zugestellt, auf die er reagieren muss, um nach seinem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein Versäumnisurteil zu verhindern.
  3. Der Vollstreckungsbescheid kann aufgehoben werden, wenn entweder der Gläubiger keine ausreichende Begründung vorlegen oder der Schuldner dem Richter seinerseits stichhaltige Gegenbeweise anbieten kann.
  4. Geht die Anspruchsbegründung nicht rechtzeitig ein und der Einspruch wird nicht als unzulässig verworfen, wird ein Verfahrenstermin angesetzt.

Dem Einspruch wird stattgegeben, wenn dem Gläubiger (also dem Antragsteller) die geltend gemachte Forderung nicht oder nicht vollumfänglich zusteht. Die Frist zur Anspruchsbegründung beim Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid beträgt zwei Wochen.

Wichtig: Eine Vollstreckung ist trotz Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid weiterhin möglich, bis das Gericht eine andere Entscheidung trifft. Der Schuldner kann nach Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid allerdings zusätzliche Anträge stellen; unter anderem auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (43 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte Jura an der Universität Bremen mit Schwerpunkt auf Verbraucherrecht. In Dublin erwarb er seinen Master of Arts (LL. M.). 2014 erhielt er seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Auf privatinsolvenz.net informiert er Verbraucher über ihre Rechte während eines Insolvenzverfahrens.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*