
Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber Insolvenz angemeldet haben, können bei der Agentur für Arbeit den Bezug von Insolvenzgeld beantragen. Dies dient als Ausgleich für den insolvenzbedingten Lohnausfall. Als Arbeitnehmer können Sie das Insolvenzgeld für bis zu drei Monate beziehen.
Doch was sollten Sie beachten, wenn Sie einen Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit stellen? Wie oft kann man das Insolvenzgeld beantragen? Und welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Insolvenzgeld?
Der Antrag auf Insolvenzgeld kurz zusammengefasst
Sie können den Antrag auf Insolvenzgeld sowohl online ausfüllen als auch vor Ort einreichen. Wichtig ist, dass Sie alle wichtigen Unterlagen beilegen. Dazu erfahren Sie mehr in diesem Abschnitt.
Der Antrag auf Insolvenzgeld muss von Ihnen als Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Sie können einen Antrag auf Insolvenzgeld als Arbeitnehmer stellen, wenn Ihr Arbeitgeber offiziell Insolvenz angemeldet hat.
Inhalt
Wie kann ich Insolvenzgeld beantragen?

Sie können Insolvenzgeld beantragen, wenn Ihr Arbeitgeber ein Insolvenzereignis einleitet. Es wird gemäß § 167 Abs. 1 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) als vollständiger Lohnausgleich, sprich als vollständiges Nettogehalt ausgezahlt.
Der Antrag auf Insolvenzgeld ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Dass das Unternehmen, für das Sie tätig sind, Insolvenz angemeldet hat, ist nur eine davon.
Des Weiteren müssen Sie einige Unterlagen unbedingt zu Ihrem Antrag beilegen. Voraussetzungen, um einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen zu können, sind gemäß § 165 SGB III die Folgenden:
- Es wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, abgelehnt oder der Betrieb vollständig eingestellt.
- Sie haben durch die Insolvenz bis zu drei Monate kein Gehalt bekommen.
- Sie sind innerhalb Deutschlands beschäftigt oder vorübergehend unter Beibehaltung der Sozialversicherungspflicht in Deutschland im Ausland tätig.
- Sie müssen als Geschäftsführer, Gesellschafter einer GmbH oder Angehöriger eines Arbeitgebers nachweisen, dass Sie rechtlich als Arbeitnehmer gelten.
Zuständig für das Insolvenzgeld ist die Agentur für Arbeit. Beachten Sie, dass Sie bei Ihrem Antrag auf Insolvenzgeld eine Frist von zwei Monaten einhalten müssen, die ab dem Eintritt des Insolvenzereignisses gilt. Andernfalls muss das Arbeitsamt zunächst prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Nachfrist erfüllen und kann Ihnen diese ggf. verwehren.
Welche Möglichkeiten bietet mir das Arbeitsamt für meinen Insolvenzgeld-Antrag? Sie können das Insolvenzgeld sowohl online beantragen als auch Ihren Antrag vor Ort einreichen. Online-Anträge haben die Möglichkeit, dass Sie Ihnen einiges an Zeit ersparen und bequem von zu Hause erledigt werden können.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Antrag auf Insolvenzgeld?

Das Arbeitsamt kümmert sich um Ihre Anträge für Insolvenzgeld. Entsprechende Vorlagen werden auf der Seite der Agentur für Arbeit bereitgestellt. Allerdings gibt es weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beilegen müssen.
Für Ihren Antrag auf Insolvenzgeld fallen keine Gebühren an. Achten Sie darauf, den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, da ansonsten die Bearbeitung verzögert werden kann, wodurch Sie Ihr Insolvenzgeld erst deutlich verspätet erhalten können und die Zeit bis dahin bei ausbleibender Lohnzahlung schwer zu überbrücken ist.
Achten Sie außerdem darauf, dass Sie Ihrem Antrag auf Insolvenzgeld wirklich alle wichtigen Unterlagen beilegen:
- Insolvenzbescheinigung vom Arbeitgeber oder dem Insolvenzverwalter
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Kopie Ihres Arbeitsvertrages
- Falls vorhanden: Kündigungsschreiben
- Angabe des Aktenzeichens des Insolvenzverfahrens
Darüber hinaus können Sie bei der Agentur für Arbeit für Ihr Insolvenzgeld einen Vorschuss beantragen. Dieser wird allerdings später auf das tatsächliche Insolvenzgeld angerechnet. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Wahrscheinlichkeit für den Anspruch auf Insolvenzgeld muss gegeben sein
- Die Insolvenz muss beantragt worden sein
- Das Arbeitsverhältnis wurde tatsächlich beendet (Sie haben das Unternehmen also verlassen und nicht bloß Ihre Kündigung eingereicht)
- Eine Bescheinigung bestätigt, dass der Arbeitgeber mit den Gehaltszahlungen im Rückstand ist bzw. war.
Hat Ihr Antrag auf Vorfinanzierung zum Insolvenzgeld Erfolg, können Sie bis zu 70 Prozent des zu erwartenden Insolvenzgeldes, also im Normalfall 70 Prozent Ihres letzten Nettogehalts, als Vorschuss erwarten. Falls Ihnen anschließend doch kein Insolvenzgeld oder dieses nur in geringer Höhe zusteht, müssen Sie den Vorschuss zurückzahlen.