Annahmeverzug: Wenn der Gläubiger die Leistung nicht annimmt
Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält viele Vorschriften zum Schutz des Gläubigers, also desjenigen, der von einem anderen, dem Schuldner, etwas fordern kann. Die Regelungen zum Annahmeverzug, der auch Gläubigerverzug genannt wird, schützen hingegen den Schuldner. Dieser Ratgeber verrät Ihnen, wo Sie weiterlesen Annahmeverzug: Wenn der Gläubiger die Leistung nicht annimmt